Bitkom hatte unter anderem behauptet, in Zukunft sollten auch Geräte wie Digitalkameras der Geräteabgabe unterworfen werden, mit denen nur selten urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigt werden. GEMA und VG Wort halten nun dagegen, dass solche Geräte zumindest dem Wortlaut nach bereits seit 1985 unter die Geräte gezählt werden könnten, die einer Geräteabgabe unterliegen. Die Verwertungsgesellschaften hätten hier jedoch stets Augenmaß bewiesen und eine entsprechende Forderung nie geltend gemacht.
Auch widersprechen die Verwertungsgesellschaften dem vom Bitkom entworfenen Szenario, wonach eine zunehmende Anzahl von Kunden ihre Geräte künftig im Ausland bestellen werde, um die steigenden Preise auf dem deutschen Markt zu umgehen. “Kein Kunde wird einen PC oder einen Drucker im Ausland bestellen und die damit verbundenen Probleme bei Reparaturen und Wartung der Geräte in Kauf nehmen”, argumentieren die Urheberrechtsvertreter. Dementsprechend seien Urheberrechtsabgaben auch ohne Einfluss auf den Wirtschaftsstandort Deutschland. Der Bitkom hatte eine Schwächung des deutschen Fachhandels vorhergesagt und vor spürbaren Folgen für Hersteller und Verbraucher gewarnt.
Außerdem verweisen GEMA und VG Wort darauf, dass die Höhe der Vergütung für Multifunktionsgeräte und Drucker derzeit gesetzlich festgeschrieben sei. Gemäß der jüngsten Regierungsentscheidung sollen genau diese Festschreibungen aber wegfallen und sich beide Seiten künftig selbst über Art und Umfang der Abgabe einigen.
Schließlich führen die beiden Organisationen ins Feld, dass die Geräteindustrie ihr Geschäft primär mit den Verbrauchsmaterialien und nicht den Geräten mache. Geräte wie Drucker würden zu Billigstpreisen abgegeben, die Tintenpatronen aber kosteten dann ein Mehrfaches des Gerätepreises. Das neue Gesetz werde Industrie und Verwertungsgesellschaften zwingen, hier Kompromisse zu finden. VG-Wort-Vorstandsmitglied Ferdinand Melichar bezeichnete die Entscheidung des Bundestags zusammenfassend als “Kompromiss, mit dem beide Seiten leben können”.
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