Eine schnelle Einigung ist nicht zu erwarten, die Ausgangslage ist kompliziert. EU-Diplomaten verweisen auf einen Gerichtsprozess in den USA, der sich im Endstadium befinde. Google selbst verkündet auf seiner Website, dass bereits eine “bahnbrechende Vereinbarung” mit Autoren und Verlagen erzielt worden sei.
Demnach sei die von Authors Guild, der Association of American Publishers, und einer Handvoll Autoren und Verlage vor drei Jahren eingereichte Sammelklage “beigelegt”.
“Es wird noch einige Zeit dauern, bis die Vereinbarung gerichtlich genehmigt und abgeschlossen sein wird”, erklärte der US-Konzern. Nach der Genehmigung gebe es dann aber “uneingeschränkten Online-Zugriff auf Millionen von Büchern”, urheberrechtlich geschützte Exemplare sollten laut Google online für die Vorschau oder den Kauf verfügbar sein.
Das zuständige New Yorker Gericht müsse noch entscheiden, ob es dem Vergleich zwischen Google und den Autoren zustimmt. Ende April hat es die Einspruchsfrist für Autoren bis zum 4. September 2009 verlängert.
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