Facebook-CEO Mark Zuckerberg hatte den Antrag am 25. Juli 2006 eingereicht – also vor exakt sechs Jahren. Unter dem Titel “Dynamisch eine Privatsphäre-Zusammenfassung generieren” beschreibt das Patent ein Verfahren, Anwenderprofile mit bestimmten Einstellungen zur Privatsphäre zu verknüpfen. So lässt sich mit der beschriebenen Methode eine Profil-Zusammenfassung erstellen, die den gewählten Privatsphäre-Optionen entspricht.
Einfacher ausgedrückt: Die Anzeige eines Profils wird mit den Wünschen des Nutzers korreliert, welche Daten er unter welchen Umständen privat halten möchte. Sie kann somit je nach Gruppenzugehörigkeit des Betrachters erfolgen. So bekommen möglicherweise nur Facebook-Freunde auch die Mailadresse und das Geburtsdatum angezeigt.
Das United States Patent and Trademark Office (USPTO) hatte das Patent zunächst als “allzu offensichtlich” zurückgewiesen, schreibt ReadWriteWeb. Nach dem Börsengang habe Facebook aber alle Hebel in Bewegung gesetzt, um es neu prüfen zu lassen. Im Februar startete eine Neubewertung – mit Erfolg.
[Mit Material von Florian Kalenda, ZDNet.de]
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