Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizminiserium, Dr. Max Stadler, erläuterte in der öffentlichen Sitzung, dass die GEMA-Vermutung nicht vom Gesetzgeber, sondern vielmehr vom BGH in ständiger Rechtsprechung entwickelt worden sei.
Die Gerichte hätten sich überlegt, wie es am einfachsten möglich sei, die Rechte der Urheber wahrzunehmen. Es sei schlicht unmöglich, wenn die Verwertungsgesellschaft in jedem Einzelfall nachweisen müsste, dass ein Musikstück aus dem GEMA-Fundus gespielt worden sei. Einfacher sei hingegen, wenn der jeweilige Veranstalter den Gegenbeweis erbringe müsse.
Prozessorchestrierung und Automatisierung soll Automobilproduktion zukunftsfähig halten.
Mehr als ein Viertel bietet Bestellungen über Social Media. Zwei Drittel spüren hohen Wettbewerbsdruck durch…
Wer APIs, KI-Agenten oder Service-Accounts als Risiko ausblendet, riskiert nicht nur Datenverlust, warnt Stephan Schweizer…
Laut Check Point-Analyse greift AsyncRAT global nach der Spitze und RAT verbreitet Malware über verseuchte…
Was wie ein Produktivitätsbooster klingt, bringt erhebliche Risiken mit sich, warnt Patrick Siffert von Checkmarx.
In den nächsten fünf Jahren seien fast 60 Mrd. Euro an Investitionen erforderlich, um im…