Musikverband immer noch fest in Piratenhand

Ende Oktober 2007 hatte ein anonym gebliebener Hacker sich der IFPI-Domain IFPI.com bemächtigt und diese in den Besitz der schwedischen BitTorrent-Tracker-Webseite ‘The Pirate Bay‘ gebracht. Möglich wurde dies nicht zuletzt deshalb, weil der Musikverband offensichtlich verabsäumt hatte, seine wertvolle Domain rechtzeitig zu sichern. Auf IFPI.com findet sich seitdem das Portal der International Federation of Pirate Interests. Die mittlerweile auf IFPI.org gewechselte Original-IFPI fordert nun ihre ursprüngliche Domain zurück.

“Das WIPO-Urteil steht fest. Wie werden unsere IFPI.com-Domain wieder zurück bekommen”, erklärt IFPI-Sprecher Adrain Strain. Die WIPO habe in diesem Fall bereits eindeutig zu Gunsten des IFPI entschieden. “Wir haben es hier mit einem klassischen Fall von Domaingrabbing zu tun. Es ist lediglich eine Frage der Zeit bis die gestohlene com-Adresse wieder an uns übergeht”, gibt sich Strain siegessicher. Zustande gekommen sei das ganze Problem aufgrund des Versäumnisses, die Webadresse rechtzeitig nach dem Auslaufen der bereits vorhandenen Registrierung wieder neu für den IFPI anzumelden. “Wir verfügen aber über mehrere Domains und konnten so auf die org-Adresse ausweichen”, erläutert Strain.

Ob die nun eingereichte Beschwerde auch tatsächlich die erhoffte Wirkung zeigen wird, bleibt derzeit trotzdem noch abzuwarten. Pirate-Bay-Mitbegründer Peter Kopimi schreibt in seinem Internetblog, das zwar eine Mail vom Administrative Panel der WIPO an ihn verschickt worden sei, in der er dazu aufgefordert werde, die Domain an den Beschwerdeführer zurück zu geben. Die Entscheidung, der er innerhalb von zehn Tagen hätte nachkommen sollen, sei auf den 19. November datiert gewesen. Da IFPI.com aber auch zum aktuellen Zeitpunkt noch auf die International Federation of Pirate Interests verweist, liegt die Vermutung nahe, dass Kopimi der WIPO-Forderung wohl nicht ohne weiteres nachkommen wird.

The Pirate Bay wird immer wieder dafür verantwortlich gemacht, illegales Filesharing zu fördern. Rein rechtlich gesehen fühlt man sich aber auf der sicheren Seite. Argumentiert wird damit, dass man keinerlei Daten direkt zur Verfügung stelle. Es werden nur Daten bereit gehalten, anhand derer Anbieter und nachfragender User gesuchter Datenfiles ihre Rechner miteinander verbinden können, um die Datei zu tauschen.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

20 Stunden ago

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

2 Tagen ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

3 Tagen ago

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

3 Tagen ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

4 Tagen ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

4 Tagen ago