Einfachere Regeln für europäische Patente

Letzte Woche ist die dreizehnte Fassung des europäischen Patentübereinkommens in Kraft getreten, wodurch die Patentangelegenheiten für Unternehmen deutlich vereinfacht werden sollen.

Die Patentrechtsnovelle, die auf dem ursprünglichen Übereinkommen von 1973 beruht beinhaltet nach Angaben des Europäischen Patentamtes (EPO) mehr Rechtssicherheit, einfachere Verfahren und reduzierte Kosten.

Die Mitgliedsstaaten haben fast zehn Jahre an der jetzt in Kraft getretenen Novelle gearbeitet. Bereits 1998 wurde die Notwendigkeit erkannt, dass Patentrecht zu überarbeiten. Das Gesetzt wurde zwar bereits im Jahr 2000 eingebracht, danach hat es aber noch fünf Jahre bis zur Verabschiedung und weitere zwei Jahre bis zum Inkrafttreten gedauert.

Dieses Verfahren wird wohl der Grund dafür gewesen sein, dass die Neufassung der europäischen Patentbehörde erweiterte Kompetenzen zugesteht. Diese kann zukünftig ohne Zustimmung der einzelnen Mitgliedsstaaten Änderungen an der Patenrichtlinie verabschieden. Vor allem in Bezug auf die in Europa bisher nur wenig angewandten Softwarepatente könnte dies kurzfristige Folgen für die IT-Abteilungen in der EU haben.

Weitere Erleichterungen bringt die Möglichkeit Patentanträge zukünftig in beliebigen Sprachen zu verfassen, solange zusätzlich eine Übersetzung in eine der drei Amtssprachen Deutsch, Englisch oder Französisch beigelegt wird. Auch können Antragsteller die Reichweite ihrer Patente selber bestimmen, die dann in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit haben.

“Die neue Übereinkunft ist ein weiterer Meilenstein des internationalen Patentrechts in Europa”, lobte EPO-Präsident Alison Brimelow in einer Erklärung. “Sie erleichtert den Zugang zu europaweiten Patenten und vereinfacht die Verfahren vor der EPO für Antragsteller und Patentinhaber, wobei die hohen Qualitätsstandards der EPO erhalten bleiben.”