Drei Wochen haben Betreiber von Call-by-Call über eine 0190-Vorwahl Zeit, ihre Dienste ein- oder umzustellen. Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat angeordnet, dass Call-by-Call-Verbindungen nur noch über die speziell dafür bereitgestellten Vorwahl-‘Gassen’ 010 oder 0100 angeboten werden dürfen. Dies gilt auch für Internet-by-Call. Angebote mit 0190- und 900-Rufnummern verstoßen laut der Bonner Behörde gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) und verzerren den Wettbewerb. Außerdem würden die Verbraucher verwirrt.
Laut TKG kann ausschließlich die Deutsche Telekom gezwungen werden, eine Auswahl bei Orts- und Ferngesprächen von alternativen Netzen anzubieten. Über die Vermittlung von 0190-Nummern würden aber auch andere Anbieter faktisch gezwungen, eine Carrier-Selection zuzulassen, wenn sie prinzipiell Zugang zu diesen Nummern ermöglichen.
Die Behörde verspricht mit diesem Verbot auch Vorteile für die Verbraucher. So könne nun besser zwischen den Diensten unterschieden werden und es würde mehr Klarheit und Transparenz bei den Vorwahlziffern herrschen. Deshalb dürfen nur noch so genannte klassische Premium-Rate-Dienste über die 0190-Nummern angeboten werden. Damit falle für den Telekom-Kunden die Unterscheidung leichter. Er kann außerdem von seinem Betreiber die 0190-Vorwahlen sperren lassen und sich so vor Überraschungen auf der Telefonrechnung schützen, ohne dabei auf günstige Verbindungsdienste verzichten zu müssen.
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