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Enjoy-Tarif der Telekom wird rechtskräftig

Das 12-Cent-Optionsangebot ‘enjoy Tarif’ der Deutschen Telekom AG (DTAG) ist jetzt unter geringen Auflagen genehmigt worden. Matthias Kurth, Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP), hält den Tarif für kostendeckend und von Wettbewerbern nachbildbar und hat den umstrittenen Tarif daher freigegeben. Kritik wird vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) erwartet.
Der Verband hatte bereits letzte Woche in einer Eingabe auf Gefahren hingewiesen, die offenbar keinen wesentlichen Niederschlag in der Entscheidung der RegTP finden. In einem Diskussionspapier zur Verhandlung letzte Woche hieß es: “Der zur Genehmigung vorgelegte Optionstarif ist auch nach der geringfügigen Anhebung der Entgelte (…) nicht genehmigungsfähig. Die Tarifmodelle weisen weiterhin eine unzulässige Kostenunterdeckung auf, die die Wettbewerbsmöglichkeiten alternativer Anbieter in erheblichem Maße beeinträchtigen. Darüber hinaus geht von ihnen eine wettbewerbsschädigende Sogwirkung aus, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung für den Verbindungsmarkt zur Folge hat.”

Die RegTP sieht dies jedoch anders. Die Telekom habe, so heißt es hier, “mit ihrem neuen Antrag die Maßstäbe und Grundsätze aus unserer Entscheidung, ihren 10 Cent-Optionstarif am 27. Mai 2004 abzulehnen, jetzt berücksichtigt und sowohl die zusätzliche Grundgebühr als auch das stündlich zu zahlende Entgelt für City- und Deutschlandverbindungen um 20 Prozent von 10 auf 12 Cent erhöht.”

Präsident Kurth weiter: “Es war immer unsere Entscheidungspraxis, Optionstarife von Fall zu Fall zu beurteilen und wegen Erweiterung der Wahlmöglichkeiten der Verbraucher dann zu genehmigen, wenn sie den Wettbewerb nicht gefährden. Der jetzige Tarifantrag war genehmigungsfähig, weil er für Wettbewerber nachbildbar ist. Auch bestehende Angebote der Wettbewerber von ähnlichen Pauschaltarifen in Deutschland und Europa zeigen, dass derartige Tarifmodelle eine Ergänzung des Angebots darstellen und wettbewerbskonform sind.”

Dennoch rate er allen Telefonkunden bei der Wahl eines Optionstarifs vor allem das Kleingedruckte der Anzeige sorgfältig zu lesen. Derartige Tarife rechneten sich nicht für Viel-, sondern vor allem für Langtelefonierer. Daher sei eine Analyse des eigenen Telefonierverhaltens ratsam. Die Telekom, so vermutet er, setze hier auf einen “mündigen Verbraucher”.

Silicon-Redaktion

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