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Informatiker bangen um den Datenschutz bei RFID

Die Gesellschaft für Informatik (GI) hat sich in die Diskussion um RFID und Datenschutz eingeschaltet. In einem Papier wägt die Gesellschaft die Vor- und Nachteile der Radio Frequency Identification (RFID) ab und fordert eine breit angelegte Simulationsstudie, die Einhaltung spezifischer Datenschutzregelungen und eine entsprechende Gesetzgebung. Nur durch eine differenzierte und sachkundige Begleitung des Themas könne dem Eindruck der Bevölkerung von uneingeschränkter Überwachung entgegengewirkt werden.
Ganz besonders ist die GI um die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen besorgt. Die Datenerhebung über den Einsatz von so genannten Transpondern sei nach dem Telekommunikationsgesetz unzulässig, erklärte die GI, wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden. Transponder sind Chips mit integriertem Betriebssystem, bis zu 100 Bit Speicher, einem Sender und einer Antenne, über die berührungslos Daten ausgelesen werden können. Der Lesevorgang müsste für den Kunden erkennbar ablaufen. Nicht sichtbare Chips, die zum Beispiel in der Kleidung eingenäht sind, sollten gesondert gekennzeichnet werden.

Die Transponder, so fordert die GI, sollten auf keinen Fall zur Verfolgung von Personen eingesetzt werden, auch nicht indirekt durch Kleidung oder Konsumgüter. Auch auf Geldscheinen und Münzen sollte die Technik verboten werden. Die Anonymität der Verbraucher dürfte auf keinen Fall geschmälert werden. Die RFID-Chips sollten deshalb nach dem Kauf für den Kunden offensichtlich deaktiviert werden. Nicht nur der technische Aspekt sei für die Verbreitung der Technik entscheidend, sondern es “müssen auch die gesellschaftlichen Folgen berücksichtigt werden”, heißt es in dem Positionspapier.

Das sei wichtig, um in der Öffentlichkeit eine Akzeptanz für die neue Technik zu erreichen. Die Vorteile der RFID-Technik gegenüber dem Barcode-Verfahren seien sowohl für die Verbraucher als auch für die Industrie offensichtlich und die GI stünde den Optionen der neuen Technik grundsätzlich positiv gegenüber.

Zudem hatte die Gesellschaft eine Aufforderung an die Bundesregierung formuliert, das Datenschutzrecht für RFID-Technik zu ändern. Auch Peter Schaar, Bundesbeauftragte für Datenschutz, vertritt diese Linie. Die Bundesregierung hatte allerdings erklärt, dass eine Änderung nicht nötig sei.

Silicon-Redaktion

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