Categories: MobileUnternehmen

Eltern müssen Handy-Rechnung der Kinder nicht immer zahlen

Eltern müssen die Handy-Rechnung ihrer Kinder nicht zahlen, wenn der Nachwuchs minderjährig ist und den Mobilfunk-Vertrag auf eigene Faust abgeschlossen hat. Das berichtet der Tagesspiegel in seiner aktuellen Ausgabe und beruft sich dabei auf die Verbraucherzentrale Brandenburg. Damit ein Vertrag wirksam wird, brauchen Minderjährige zwischen sieben und 18 Jahren die Einwilligung ihrer Eltern.
Stimmen die Eltern dem Vertrag nicht zu, bleiben die Anbieter auf der monatlichen Rechnung sitzen. Nach Erfahrungen der Verbraucherzentralen gehören Handy-Verträge zu den häufigsten Gründen für ein Verschuldung von Familien.

Verbraucherschutzministerin Renate Künast hatte kürzlich spezielle Handy-Tarife für Kinder und Jugendliche gefordert – die Mobilfunkbetreiber lehnten den Vorstoß jedoch ab. Nach einer Studie des Instituts für Jugendforschung erhalten deutsche Kinder ihr erstes Handy im Schnitt mit 9,7 Jahren.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

4 Stunden ago

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

4 Stunden ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

1 Tag ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

1 Tag ago

Neue, aggressive Wellen an DDoS-Attacken

DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…

3 Tagen ago

Excel als Rückgrat deutscher Lieferkettenplanung

Lieferkettenplanung in Deutschland auf Basis von Excel bei 37 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz.

5 Tagen ago