Categories: Management

Urteil: ISP muss Kundendaten nicht herausgeben

Ein Internet Service Provider (ISP) ist nicht verpflichtet, den Namen und die Anschrift eines Anwenders mitzuteilen, der Musikdateien zum Herunterladen anbietet und damit das Urheberrecht verletzt. Das hat der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschieden. Ein Musikunternehmen hatte einen Anwender verklagt, der MP3-Dateien illegal ins Netz gestellt hatte.
Nach der Entscheidung ist der ISP jedoch verpflichtet, den Internet-Zugang zu sperren, sobald er Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten erlangt. Dagegen muss der Provider keine Auskunft über Dritte erteilen, die den Internetzugang für rechtswidrige Angebote nutzen. Der ISP verletze weder selbst Urheberrechte noch sei er ein Gehilfe des Verletzers, so die Begründung der Richter.

Im Dezember 2004 hatte das Oberlandesgericht München ähnlich entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts München vom Juli 2004 kassiert. Der Musikkonzern BMG hatte von einem ISP nähere Angaben zu einem Anwender verlangt, der einen FTP-Server betrieb. In einem ähnlichen Verfahren in Hamburg tritt derzeit die Plattenfirma EMI als Klägerin auf.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

12 Stunden ago

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

12 Stunden ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

1 Tag ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

1 Tag ago

Neue, aggressive Wellen an DDoS-Attacken

DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…

3 Tagen ago

Excel als Rückgrat deutscher Lieferkettenplanung

Lieferkettenplanung in Deutschland auf Basis von Excel bei 37 Prozent der befragten Unternehmen im Einsatz.

6 Tagen ago