Die in Deutschland verkauften Elektrogeräte müssen ab dem 24. November bei der Stiftung ‘Elektro-Altgeräte-Register’ registriert werden. Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt, mit dem das neue Elektroschrottgesetz umgesetzt wird. Das Gesetz tritt zum 26. März 2006 in Kraft.
Es sieht vor, dass Verbraucher alte Elektrogeräte kostenfrei bei Sammelstellen abgeben können, die von den Kommunen eingerichtet werden. Ein Altgerät kann zudem in den Laden zurückgebracht werden, in dem es gekauft wurde – auch ohne ein neues Gerät zu erwerben. Die Hersteller müssen Neugeräte außerdem mit einem Bild – einer durchgestrichenen Mülltonne – kennzeichnen, um auf die Möglichkeit einer Rückgabe hinzuweisen.
Experten rieten den Unternehmen derweil, bei ausgemusterten Computern auf den Datenschutz zu achten. Viele PC-Hersteller machten aus der Not eine Tugend und möbelten die Computer wieder auf, die sie zurücknehmen müssen, sagte Ansgar Heinen, Mitarbeiter des Software-Unternehmens Utimaco, dem Handelsblatt. Die Altrechner würden dann weiterverkauft.
Die Vorbesitzer hätten jedoch die Festplatte oft nicht vollständig gelöscht, so Heinen. Eine Alternative sei, die Festplatte von vornherein komplett zu verschlüsseln. Hersteller wie Eracom, Safeboot und Utimaco böten entsprechende Lösungen an.
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