Nachdem das Landgericht Flensburg den Service Provider Versatel von der Pflicht freigesprochen hat, Verbindungsdaten mutmaßlicher Straftäter zu speichern und weiterzugeben, können die Nutzer von Tauschbörsen jetzt ein wenig durchatmen, wie die Zeitung Die Welt berichtet.
Das Blatt zitiert den Versatel-Anwalt Ernst Berger: “Das Urteil hat den Charakter eines Präzedenzfalls.” Demnach hätte die Industrie kaum mehr eine rechtliche Handhabe. So müssten sich jetzt seiner Ansicht nach auch andere Provider nicht mehr dem Druck der Musik- und Spiele-Industrie beugen, die derzeit rechtlich massiv gegen den illegalen Datentausch vorgehen und Informationen über Anwender weitergeben.
So sind in den Monaten Juni und Juli des Jahres 2005 bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 20.000 Anzeigen wegen Urheberrechtsverletzungen eingegangen, wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet. Jedoch rechnet Anwalt Berger damit, dass diese Rechtslage nicht von Dauer sein werde, denn die neue Bundesregierung plane im nächsten Jahr, ein Gesetz für die sechsmonatige Speicherung von Verbindungsdaten zu verabschieden.
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