Zwischen sechs und 24 Monate müssen Informationen über Verbindungen in der EU von den Providern gespeichert werden, gibt die Richtlinie vor. Das Papier, das im März 2006 beschlossen wurde, war bis zuletzt schwer umstritten.
Die Herausgabe der Daten soll nur dann erfolgen, wenn ein schwerwiegendes Verbrechen vorliegt oder droht. Kritiker befürchten einen laxen Umgang mit den vertraulichen Daten. Mit Recht, denn inzwischen fordern auch Vertreter der Musikindustrie Zugriff auf diese Informationen. Mit der Begründung, dass es sich beim Raubkopieren um ein ‘schwerwiegendes Verbrechen’ handelt.
Befürworter dieser Vorgabe, wollen diese Informationen für die Jagd auf Verbrecher und Terroristen nutzen. Nun müssen die EU-Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in das nationale Recht einbringen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, jedoch fordert: “Die von der Richtlinie vorgegebenen Spielräume müssen im Sinne eines effektiven Grundrechtsschutzes ausgeschöpft werden, damit die Eingriffe für die Bürgerinnen und Bürger so gering wie möglich bleiben.”
Auch aus der Industrie hagelt es Kritik. Denn die Provider müssen nun für die Kosten für den zusätzlichen Aufwand und die Vorhaltung der Daten aufkommen. So stößt sich etwa der VATM an der Tatsache, dass EU-weit keine einheitliche Regelung für die Kostenübernahme der Speicherung vorgesehen ist. Der deutsche Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten fürchtet Benachteiligungen im Wettbewerb mit Providern aus anderen EU-Staaten.
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