Catherine Sanderson ist Autorin des beliebten Blogs ‘Petite Anglaise’, womit sie wohl vielen Briten, die in Frankreich arbeiten, aus dem Herzen sprach. Entsprechend viel Aufmerksamkeit erhielt sie, als sie vor wenigen Tagen wegen der Inhalte des Blogs von ihrem Arbeitgeber gekündigt wurde. Diesen will sie jetzt vor Gericht wiedersehen.
Der Kündigungsgrund lautete “grobe Verfehlung”. Sanderson beschrieb kürzlich, dass sie deswegen gezwungen war, sofort ihre privaten Dinge zu packen und ihren Arbeitsplatz zu verlassen. In der zunächst mündlich ausgesprochenen Kündigung hieß es, der kritische Blog habe die Firma erkennbar gemacht (es ist die Beratungsfirma Dixon Wilson). Sanderson habe sie mit negativen Dingen in Zusammenhang gebracht. Dadurch habe sie den Stand des Geschäftes am Markt gefährdet. Sanderson beschrieb allerdings anonymisiert ihr privates und geschäftliches Leben.
Sanderson versucht jetzt stellvertretend für viele Blogger einen europäischen Präzendenzfall zu schaffen: Sie arbeitet als Britin, die für eine britische Firma tätig ist, in deren Niederlassung in Frankreich und zahlt dort Steuern. Aus dem Ausgang des jetzt geplanten Gerichtsverfahrens könnte eine Entscheidung werden, die das Recht von Angestellten auf Blogging festschreibt – oder verbietet. Zwischenformen, beispielsweise ein Verbot die Arbeit so zu beschreiben, dass die Firma erkennbar ist, wie es Sanderson getan haben soll, sind auch denkbar.
Andere Firmen wie IBM ermutigen alle Angestellten zum Blogging und gehen sehr frei damit um, dass sich ihre Mitarbeiter auch in anderen Blogs als Experten ausweisen. Auf der anderen Seite der Skala gibt es bereits unter Bloggern bereits einen Begriff dafür, wegen Bloggings entlassen zu werden: doocen, nach dem Blog ‘Dooce’, der seinen Autor den Arbeitsplatz kostete.
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