Die Broschüre erläutert die Anforderungen der digitalen Betriebsprüfung und stellt Speichertechniken vor, mit denen die Aufbewahrungspflichten für steuerliche Daten und Unterlagen eingehalten werden können.
Die digitale Betriebsprüfung ermöglicht der Verwaltung, die steuerrelevanten Daten in elektronischen Systemen der Unternehmen per Computer abzufragen und auszuwerten. Auf diese Weise kann das Finanzamt feststellen, ob die Betriebe ihre Steuern richtig berechnet und bezahlt haben. Laut Abgabenordnung müssen Unternehmen ihre Buchführungsdaten und sonstigen steuerrelevanten Unterlagen bis zu zehn Jahre elektronisch aufbewahren.
Eine genaue Definition für “steuerrelevante Daten” gebe es aber nicht, obwohl die elektronische Betriebsprüfung bereits seit fünf Jahren Praxis sei, hieß es vom Bitkom. Deshalb seien zahlreiche Streitfälle vor den Gerichten gelandet.
“Da bei kleineren Unternehmen im Schnitt nur alle zwölf Jahre eine Betriebsprüfung durchgeführt wird, sind die Anforderungen unverhältnismäßig hoch”, sagte Thomas Mosch, Bitkom-Geschäftsleiter Politik und Recht. Die Speicherung der Daten führe bei den Unternehmen zu hohen Kosten. Bei Verstößen drohten Steuerschätzungen oder Zwangsgelder.
Für die Verwaltung habe sich die elektronische Prüfung offenbar gelohnt. Im Jahr 2005 hätten die Ergebnisse der Betriebsprüfungen um fast 1 Milliarde Euro höher als im Jahr 2001 gelegen – obwohl die Finanzverwaltungen die Zahl der Prüfer im gleichen Zeitraum um 400 reduzierten.
Deshalb greife die Finanzverwaltung verstärkt auf diese Prüfungsmöglichkeiten zurück. Im ersten Halbjahr 2006 sei der digitale Datenzugriff in Baden-Württemberg bereits bei jeder zweiten Betriebsprüfung zum Einsatz gekommen.
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