Im Streit um den Regulierungsschutz – die Rivalen sprechen von einer veritablen Ausschaltung des Wettbewerbs – für den Zeitraum von drei Jahren drohen dem Bonner Konzern neue Unannehmlichkeiten. Am heutigen Montag will die EU-Kommission ein Verfahren eröffnen.
Wie laut Reuters aus dem Umfeld der Kommission verlautete, soll damit eine Bestimmung im neuen deutschen Telekommunikationsgesetz zu Fall gebracht werden, mit der die Telekom “ungerechtfertigt vor Konkurrenten geschützt werde”. Eine mit der Situation vertraute Person in Brüssel wird mit den Worten zitiert, dass die Kommission bereits am 20. Dezember beschlossen habe, gegen Deutschland vorzugehen, sobald das Gesetz in Kraft trete. Das im Dezember verabschiedete Gesetz war am vergangenen Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am Samstag in Kraft getreten. Folglich reagiert die EU sehr zeitnah.
Beim Investitionsschutz für so genannte “neue Märkte” im Telekommunikationsbereich, die sich ein Anbieter nicht mit Konkurrenten teilen müsse, geht es auch um ein neues, schnelles Glasfasernetz der Deutschen Telekom, VDSL. Inwieweit die Kriterien eines neuen Marktes auch auf dieses zutreffen, steht bereits lange in der Diskussion. EU-Medienkommissarin Viviane Reding, Konkurrenten der Telekom und deutsche Oppositionspolitiker sprechen von einer unzulässigen Bevorzugung. Der Konzern, an dem der Bund noch immer maßgeblich beteiligt ist, könne damit ein neues Monopol aufbauen. Reding pocht auf einen regulierten Zugang der Telekom-Konkurrenten zu dem Netz, um einen funktionierenden Wettbewerb sicherzustellen. Sie hat deshalb mehrfach mit einem Vertragsverletzungsverfahren gedroht, das bis zu einer Klage vor dem obersten EU-Gericht in Luxemburg führen könnte. Das Verfahren wird nun voraussichtlich mit einem offiziellen Mahnschreiben eingeleitet.
Ganz anders legt Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) die Sache aus. Er hat das umstrittene Gesetz verteidigt. Es schaffe einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der notwendigen Stärkung des Wettbewerbs und den Anliegen der investitionswilligen Unternehmen, teilte er mit. Eine Ministeriumssprecherin hatte erklärt, man gehe davon aus, dass die Regelung europarechtskonform sei.
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