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Daisy ist auch im virtuellen Leben geschützt

Sex mit Tieren ist strafbar, das sagt das deutsche Strafgesetzbuch. Wer glaubt, der Strafbarkeit zu entrinnen, indem er als Avatar mit einem Tieravatar eine Liebelei beginnt, der irrt. In einem Interview erklärte jetzt ein Anwalt, dass auch unwirkliche Tiergestalten unter den Paragraphen fallen.

Selbst dann, wenn es sich um ein Tier handele, das real nicht existieren könne, wie eine Riesenmaus oder ein Fuchs auf zwei Beinen, bestätigte Stephan Mathé gegenüber der Netzeitung. Solche Darstellungen dürften nicht verbreitet werden, auch nicht unter Erwachsenen.

Daisy nutzt das alles nichts mehr. Sie musste sich zuerst Milo Stavros hingeben, der sie aus den armenischen Bergen mit in die USA gebracht hatte, mit der Begründung, sie habe das so gewollt. Dann verliebte sich auch noch der Sextherapeut in sie, obwohl sie noch nicht volljährig war, was den Ehebruch mit seiner menschlichen Frau noch verschlimmerte.

Silicon-Redaktion

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