“Das ist ein entscheidender Schritt für das mobile TV in Deutschland”, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Deutschland gehöre zu den ersten europäischen Ländern, die ein Zuteilungsverfahren gestartet haben.
DVB-H steht für ‘Digital Video Broadcasting – Handhelds’. Das Verfahren baut auf den Übertragungstechniken des digitalen terrestrischen Fernsehens DVB-T (Digital Video Broadcasting Terrestrial) auf und ist an die Eigenschaften mobiler Geräte angepasst. Neben TV-Sendungen sind mit DVB-H auch Radioprogramme und interaktive Dienste übertragbar.
Nach Angaben der Behörde soll 2008 der Aufbau der DVB-H-Netze in den 16 Landeshauptstädten beginnen. Ab 2009 wird DVB-H nach und nach in allen Städten mit mehr als 150.000 Einwohnern sowie in den vier einwohnerstärksten Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern jedes Bundeslandes zur Verfügung gestellt.
Das Verfahren für die DVB-H-Frequenzzuteilung entspricht dem Vorgehen bei der Frequenzzuteilung für das DVB-T-Fernsehen, das mittlerweile zwei Drittel der Bevölkerung empfangen kann. Die Bundesnetzagentur stellt für DVB-H die für den Aufbau der Sendernetze erforderlichen Frequenzen zur Verfügung und teilt diese den von ihr auszuwählenden Sendernetzbetreibern zu.
Auch für den Aufbau der Sendernetze nach dem Standard DMB (Digital Multimedia Broadcasting) habe man die Voraussetzungen geschaffen, teilte die Behörde mit. Anbietern von multimedialen Inhalten ständen damit mehrere voneinander unabhängige Plattformen offen. Die Bundesnetzagentur sei zudem bestrebt, die Kapazitäten der Plattformen technologieneutral zu erhöhen.
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