Die Verfügung trat am Freitag in Kraft. Torrentspy will das Urteil anfechten. Laut Ira Rothken, Anwältin der populären Bittorrent-Suchmaschine, hat Torrentspy bis zum 12. Juni Zeit, Berufung einzulegen.
Torrentspy verspricht in seinen Datenschutzrichtlinien, niemals Benutzerdaten ohne Zustimmung der Benutzer zu speichern. “Torrentspy würde eher seinen US-Zugang schließen, als jemals die Speicherung von Userdaten zuzulassen. Falls diese Verfügung bestehen bleibt, könnten Webseiten von Ermittlungsrichtern dazu gezwungen werden, Nutzerdaten selbst dann aufzuzeichnen, wenn deren Datenschutzrichtlinien dies verbieten”, erklärt Rothken.
Die Motion Picture Association of America (MPAA), welche unter anderem Columbia Pictures repräsentiert, hat Torrentspy und ähnliche Webseiten im Februar 2006 als Teil einer Prozesswelle gegen File-Sharing-Seiten verklagt. Laut MPAA macht es Torrentspy seinen Benutzern zu einfach, raubkopierte Dateien herunterzuladen.
“Die Entscheidung des Gerichtes könnte eine abschreckende Wirkung für E-Commerce und Entertainment-Seiten haben”, so Fred von Lohmann, Anwalt für die Electronic Frontier Foundation (EFF). Er nennt die Gerichtsentscheidung beispiellos und Besorgnis erregend.
Die EFF verteidigt Bürger bei Verstößen gegen ihre Privatsphäre im Internet und spricht sich schon seit geraumer Zeit gegen die Speicherung von Nutzerdaten aus. “Dies ist wahrscheinlich das erste Mal, dass ein Richter angeordnet hat, ein Angeklagter solle seine Nutzerdaten speichern und die Informationen bei Bedarf dem Kläger aushändigen. Datenschutzrichtlinien von Webseiten sollten aber nicht durch Gerichtsverfahren beeinflusst werden”, fordert Lohmann.
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