Categories: Management

US-Gericht weist Vorwürfe gegen Dotcom-Firmen zurück

Damit ist entschieden, dass es kein zusätzliches Gesetz geben wird, um Börsengänge zu regulieren. Investoren haben aber noch andere Möglichkeiten, sich gegen überhöhte Aktienpreise zu wehren.

Die Richter des obersten US-Gerichts entschieden mehrheitlich, dass die bestehende Bundesvorschriften ausreichend seien, um Börsengänge zu regulieren. “Die Entscheidung enttäuscht mich sehr”, sagt Darren Bush, Rechtsprofessor an der University of Houston. Auch auf Unternehmensseite hat dies zu heftigem Widerstand geführt. Pro-Business-Gruppen erklärten gemeinsam, dass die Verknüpfung von Kartellgesetzen mit anderen Gesetzen die US-Märkte destabilisieren würde, da Banken untereinander kaum mehr den Verkauf von Aktien verhandeln könnten.

Trotz der Entscheidung lassen es die Aktiengesetze laut dem obersten Bundesrichter Clarence Thomas noch zu, dass Investoren, die sich ungerecht behandelt fühlen, die Banken mittels der Kartellgesetze belangen können. “Die US-Börsenaufsicht kann jegliche Tätigkeiten von Banken verbieten, erlauben oder regulieren”, macht der oberste Richter Stephen Breyer in einer Anmerkung deutlich.

Auch wenn die Möglichkeit von Kartellrechtsverfahren nun ausgeschlossen ist, ist der Anwalt für die Investoren, Christopher Lovell, optimistisch, dass einige seiner Mandanten die Banken für die Verletzung von Aktiengesetzen verantwortlich machen können. Seine Kanzlei, Lovell Stewart Halebian, führt die Sammelklage von 829 Aktienkäufern, die zwischen März 1997 und Dezember 2000 angeblich überhöhte Gebühren und Preise für Aktien bezahlt haben. “Die Abfindungssumme von 425 Millionen Dollar bedarf nur noch der Bestätigung des Gerichts. Die Entscheidung lässt uns Spielraum im Bereich der Aktienkäufe bei großen Unternehmen wie Red Hat und Priceline“, erklärt Lovell.

Der Fall beschäftigt die Gerichte seit den Zeiten des Hightech-Booms im letzten Jahrzehnt. In dem Rechtsstreit standen 60 Investoren zehn führenden Investmentbanken gegenüber, darunter Credit Suisse, Citigroup und J.P. Morgan. Die Investoren lasteten den Banken an, dass diese sich in wettbewerbswidrigen Praktiken verschworen hätten, um die Aktienpreise bei Börsengängen einiger hundert Technologiefirmen hochzutreiben.

Silicon-Redaktion

Recent Posts

Kubernetes in Cloud-Umgebungen

Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.

2 Tagen ago

Aras erweitert seine PLM-Plattform

Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…

2 Tagen ago

Manufacturing-X: Zurückhaltung überwiegt

Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…

2 Tagen ago

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

3 Tagen ago

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

4 Tagen ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

5 Tagen ago