So werde sich am kommenden Dienstag entscheiden, wann über den Gesetzentwurf, der die weitreichende Speicherung von sämtlichen Verbindungsdaten bis zu 24 Monaten vorsieht, im Parlament abgestimmt werden wird. Von dieser Vorratsdatenspeicherung sind Journalisten im Gegensatz zu Ärzten und Pfarrern nicht ausgenommen. Im Zuge der Strafverfolgung können dann Behörden auf diese Daten zurückgreifen.
Der DJV warnt nun eindringlich vor den Folgen des Gesetzes für die Pressefreiheit: “Wo werden sich dann noch Informanten finden, die sich mit Journalisten unterhalten, damit die Journalisten investigativ arbeiten können?” Michael Konken, Vorsitzender der Journalisten-Vereinigung, glaubt, dass das nur mehr auf Parkbänken möglich sein wird.
Die staatlichen Eingriffe in die Pressefreiheit hätten in Deutschland in den vergangenen Jahren “beängstigend zugenommen”. Zudem würde der Staat hier immer rigoroser vorgehen, so Konken weiter. Den Kampf gegen den Terrorismus halte er hingegen für eine vorgeschobene Begründung.
Dabei sei die Arbeit der Journalisten für den Fortbestand einer Demokratie äußerst wichtig. Nun würden zum Beispiel Abgeordnete und Strafverteidiger besonders geschützt. Die Berufsgruppe der Journalisten hingegen würde jedoch nur einen Informationsschutz zweiter Klasse bekommen.
Die Journalisten sind jedoch nicht die einzigen, die sich derzeit gegen die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung wehren. Auch der Deutsche Anwaltverein sowie die Ärztevereinigung Marburger Bund warnen vor den Folgen des Gesetzes. So würde das Vertrauensverhältnis ausgehöhlt, wenn der Patient fürchten müsse, in der Praxis abgehört zu werden. Die Anwälte halten ein Zweiklassensystem bei der Behandlung von Berufsgeheimnisträgern für nicht gerechtfertigt.
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