Ziel des Entwurfs ist, kriminelle Absprachen per Handys, die in Haftanstalten generell verboten sind, über die Gefängnismauern hinweg zu verhindern. “Störsender bringen wenig und schaden viel”, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder mit Blick auf unerwünschte Nebenwirkungen. Die Störsender könnten räumlich schlecht begrenzt werden und würden auch den Handy-Empfang in der Umgebung stören.
Der Branchenverband empfiehlt stattdessen strikte Sicherheitskontrollen, um den Schmuggel von Handys und anderen unerwünschten Geräten zu verhindern. Sobald Handys in Betrieb genommen werden, ließen sie sich zudem leicht lokalisieren.
“Es gibt also andere Möglichkeiten als Störsender, mit denen man den Handy-Missbrauch im Gefängnis gezielt unterbinden kann”, fügt Rohleder an.
Ein Störsender würden zum Beispiel auch Notrufe in der Umgebung von Gefängnissen verhindern. Justizangestellte könnten ihr Mobiltelefon ebenfalls nicht mehr nutzen. Zudem können die Gefangenen auf andere Geräte ausweichen. Handelsübliche Sprechfunkgeräte oder manipulierte Minisender etwa würden von Handy-Blockern nicht automatisch erfasst, weil sie auf anderen Frequenzen senden.
“Wenn die Haftanstalten alle Funkfrequenzen blockieren, funktioniert aber auch der Fernseh- und Radioempfang nicht mehr”, erklärt Rohleder. Bislang existiert für die Störung von Mobilfunknetzen in Deutschland keine gesetzliche Grundlage.
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