“So schuf man positive Gestaltungsrechte – beispielsweise dank des Volkszählungsurteils das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.” Das bedeute, Rechte an allen Informationsbasen zu haben. Das sei theoretisch zwar super, praktisch jedoch undurchführbar. Der Gesetzgeber habe daraus geschlossen, die Bürger müssten teilweise wieder entmündigt werden – so wuchs laut Mayer-Schönberger die vierte Generation der Datenschutznormen.
“Der Staat sagt, ich übernehme den Datenschutz, weil du als Bürger nicht in der Lage bist, ihn einzufordern. Das kommt meines Erachtens in der europäischen Datenschutzrichtlinie zum Ausdruck, die mehr Verbote festlegt als Betroffenenrechte. Aber auch das scheitert, da wir dann fast wieder bei der ersten Generation sind.”
Als Lösung schlug Mayer-Schönberger vor, den Versuch aufzugeben, “antiquierte Bedrohungspotenziale” mit Datenschutznormen eindämmen zu wollen. “Wir brauchen kein Datenschutzrecht, wir brauchen ein Informationsrecht, das nicht perfekt sein will, sondern wesentlich pragmatischer ist und zielgerichtet auf konkrete Gefahren reagiert.”
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