Die Fake-Seite beinhaltete unter anderem den vollen Namen, Geburtsdatum, Aufenthaltsorte und falsche Details über die sexuelle Orientierung sowie politischen Ansichten des Geschäftsmanns. Auch enthielt das Profil falsche Informationen über die Firma des Briten.

Der Bruder des Opfers entdeckte das Profil 16 Tage nachdem es hochgeladen worden war und ließ es daraufhin vom Netz nehmen. Das Gericht sprach dem Opfer 15.000 Pfund Schadensersatz für üble Nachrede und 2000 Pfund für Verletzung der Privatsphäre zu. Zusätzlich bekam seine Firma 5000 Pfund Entschädigung wegen übler Nachrede zugesprochen. Bei dem Fall handelt es sich um den ersten Diffamierungs-Prozess in Großbritannien, in den Facebook involviert ist.

Der bloßgestellte Geschäftsmann betreibt eine Webseite, über die Publikum für Fernseh-Shows gebucht wird. Der Macher des gefälschten Profils ist Kameramann. Die beiden kennen sich seit ihrer Schulzeit, zerstritten sich aber später.

Silicon-Redaktion

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