Ein Notebook mit ausziehbarem Bildschirm

Das Gerät hat ein patentiertes Alleinstellungsmerkmal: Der Bildschirm lässt sich an einer Schiene nach oben ziehen und kann in drei Positionen arretiert werden.

“Ein typischer Anwender ist ein SAP-Consultant”, sagte Dreamcom-Gründer Jannis Widmer gegenüber silicon.de. Ein SAP-Berater arbeite oft beim Kunden und müsse viele Daten in seinen Laptop eingeben. Die spezielle Ergonomie des Dreamcom-Notebooks könne dabei helfen, Nacken- und Rückenschmerzen zu vermeiden.

Dreamcom-Chef Widmer hat sich mit dem selbstentwickelten Laptop einen Traum erfüllt. Widmer begann 1999 – im Alter von 19 Jahren – mit dem Verkauf von Notebooks in der Schweiz. 2004 stieg er in die Assemblierung ein – er kaufte fast fertige Laptops und ließ noch Festplatten und Prozessoren einbauen.

Für das Design des eigenen Notebooks konnte Widmer Helmut Esslinger gewinnen, den Gründer von Frog Design. Die technische Entwicklung übernahmen 50 Ingenieure des taiwanesischen Herstellers Wistron, der den Laptop jetzt auch anfertigt. Die Entwicklung kostete mehrere Millionen Euro – die Widmer beim Venture-Capital-Arm der Zürcher Kantonalbank und bei Privatinvestoren auftrieb, darunter bei Rudolf Sprüngli, einem Mitglied der Schokoladendynastie Lindt & Sprüngli.

Laut Widmer läuft der Absatz gut. In Deutschland habe man bereits mehrere Hundert Stück verkauft. Dreamcom werde im kommenden Jahr schwarze Zahlen schreiben. Im Vertrieb wolle man sich zunächst auf Europa konzentrieren, ein Verkauf in den USA sei zunächst nicht geplant. In Deutschland sind die Dreamcom-Produkte bei Extra Computer und Tech Data erhältlich.

Joachim Kaufmann von der silicon.de-Schwesterpublikation ZDNet hat ein Dreamcom-Modell ausführlich getestet. Sein Fazit: “Das ausziehbare Display des ‘Dreamcom 10 Personal’ ist eine Innovation mit hohem Praxisnutzen. Durch die aufrechte Sitzposition wird das Arbeiten deutlich angenehmer. Leider ist das Innenleben nicht auf dem neuesten Stand.”

Silicon-Redaktion

Recent Posts

EU-Staaten segnen Regulierung von KI final ab

AI Act definiert Kennzeichnungspflicht für KI-Nutzer und Content-Ersteller bei Text, Bild und Ton.

9 Stunden ago

eco zum AI Act: Damit das Gesetz Wirkung zeigen kann, ist einheitliche Auslegung unerlässlich

Aufbau von Aufsichtsbehörden auf nationaler und EU-Ebene muss jetzt zügig vorangetrieben werden.

10 Stunden ago

Datenqualität entscheidet über KI-Nutzen

Hochwertige Daten liegen häufig unerkannt in Daten-Pools und warten darauf, mit ausgefeilten Datamanagement-Plattformen gehoben zu…

11 Stunden ago

Gartner: Public-Cloud-Ausgaben steigen auf mehr als 675 Milliarden Dollar

Prognostiziertes jährliches Wachstum von mehr als 20 Prozent wird durch GenKI-fähige Anwendungen in großem Maßstab…

12 Stunden ago

Podcast: Zero Trust zum Schutz von IT- und OT-Infrastruktur

"Das Grundprinzip der Zero Trust Architektur hat sich bis heute nicht geändert, ist aber relevanter…

5 Tagen ago

Malware April 2024: Aufstieg des Multi-Plattform-Trojaners „Androxgh0st“

Androxgh0st zielt auf Windows-, Mac- und Linux-Plattformen ab und breitet sich rasant aus. In Deutschland…

5 Tagen ago