Categories: Management

Ebay: Bereits wenige Waren machen private Anbieter zu Unternehmen

Allein der Umfang von Käufen und Verkäufen reiche vorliegend aus, um die Unternehmereigenschaft des Beklagten zu bejahen. Bei derartigen Waren, die hochpreisig und recht selten seien, seien an die Anzahl der getätigten Verkäufe keine hohen Anforderungen zu stellen. Bereits wenig verkaufte Gegenstände könnten dazu führen, dass eine Einstufung als Unternehmer im juristischen Sinn vorliege.

Darüber hinaus ergebe sich aus der Betriebsorganisation des Beklagten, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliege. Dafür spreche beispielsweise, dass er die Waren immer vorrätig habe und den Kunden die Möglichkeit gebe, Besichtigungstermine zu vereinbaren.

Der Beklagte habe daher in vielerlei Hinsicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Er müsse die Verbraucher über das Widerrufs- und Rückgaberecht belehren und dürfe das Gewährleistungsrecht nicht ausschließen.

Page: 1 2

Silicon-Redaktion

View Comments

  • ...juristisch betrachtet
    ...mag das ja alles richtig sein, aber es zeigt auch, das schon wegen Kinkerlitzchen vor den Kadi gezogen wird, als einfach besser zu sein. Als meine Meinung zu verstehen: Ich finde das einfach nur krank!

  • ... hoffentlich sehen das dann alle so ...
    Bestimmt kann der Beklagte dann auch problemlos alle im Zusammenhang mit den Ein- und Verkäufen getätigten Aufwendungen steuerlich als Betriebsausgaben absetzen ...
    oder teilt das zuständige Finanzamt die Ansicht der ehrwürdigen Richter vielleicht nicht so ganz ???

  • Am besten sein lassen
    Aus dem im Artikel genannten Grund und der Tatsache daß Unmengen von "Abmahnanwälten" auf ebay ihr Unwesen treiben, verkaufe ich schon länger keine Artikel mehr auf dieser Plattform. Ich entsorge meine alten Waren lieber über den Hausmüll als für einen lächerlichen Umsatz das Risiko einzugehen abgemahnt bzw. vor Gericht gezerrt zu werden. Von den mittlerweile unverschämten Gebühren und dem Ärger mit Spassbietern mal ganz zu schweigen.

    Aus Käufersicht kann man dazu noch sagen, daß die Plattform mittlerweile zu groß geworden ist als daß man noch wirklich gute Preise erzielen kann. Vielfach übersteigen die Gebote den Marktpreis der Artikel bei weitem. Ich könnte mir vorstellen daß dabei nicht alles mit rechten Dingen zugeht - allerdings unter Duldung von ebay und ohne die Möglichkeit als Käufer jemanden wegen Pushens abzumahnen.

    Fazit: Dieser Marktplatz ist aus meiner Sicht nicht mehr interessant.

Recent Posts

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

6 Tagen ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

1 Woche ago

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

1 Woche ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

1 Woche ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

1 Woche ago

Neue, aggressive Wellen an DDoS-Attacken

DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…

1 Woche ago