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Weniger Rechte für Online-Shopper

Daher fordert der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eine Beschränkung der Rückgaberechte von Kunden bei Online-Geschäften über Amazon oder Ebay, wie DIHK-Geschäftsführer Martin Wansleben gegenüber “Rheinpfalz am Sonntag” erklärte.

Der Kunde, so Wansleben, habe ein Rückgaberecht von zwei Wochen. Kostüme für den Fasching, die Osterdekoration sowie der Smoking oder ein Abendkleid können Kunden innerhalb dieser Frist nutzen und dann wieder zurückgeben. Bei kleinen Formfehlern haben Kunden sogar unbegrenzte Wiederrufs und Rückgabemöglichkeit.

Wansleben berichtet von Fällen, wo Winterreifen für den Urlaub in den Bergen gekauft werden und nach dem Urlaub wieder zurückgegeben werden. Und das sei nach EU-Recht häufig auch ohne Wertersatz möglich.

Der Wirtschaft entstünde auf diese Weise Schaden in Millionenhöhe. Bisher gelte der Ausnahmenkatalog für Rückgabemöglichkeiten nur für Zeitungen und Zeitschriften. Wansleben fordert nun vom Europäischen Gerichtshof, den Katalog auszuweiten.

So müsse etwa auch Ware, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könne, nur in der Original-Verpackung zurückgegeben werden dürfen.

Silicon-Redaktion

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