Geklagt hatte der Inhaber mehrerer Nutzungsrechte an Aufnahmen und Darbietungen der Musikerin Sarah Brightman. Youtube-Nutzer hatten über die Online-Plattform urheberrechtswidriges Material er Sängerin veröffentlicht. Der Rechteinhaber reichte daraufhin eine Unterlassungsklage ein und forderte Schadensersatz.

Die Online-Plattform YouTube, auf der Nutzer anonym Musik, Filme und Bilder einstellen können, haftet für die Urheberrechtsverletzungen seiner User. Die formularmäßige Versicherung des einzelnen Users, dass kein urheberrechtswidriges Material veröffentlicht wird, ist nicht ausreichend, um die Verantwortlichkeit von YouTube zu verneinen.

YouTube erklärte, dass eine Haftung nicht in Betracht komme, weil das Bereitstellen von urheberrechtswidrigen Dateien nicht gestattet sei. Dies lasse sich YouTube von jedem User formularmäßig versichern.

Die Richter folgten mit ihrem Urteil jedoch der Argumentation des Klägers und gaben ihm Recht. Sie erklärten, dass YouTube als Betreiber und Anbieter des Portals für die Urheberrechtsverletzungen seiner User hafte. YouTube mache sich die Inhalte der Nutzer zu Eigen, so dass für das Internet-Portal erhöhte Prüfpflichten bestünden.

YouTube sei verpflichtet, sich für jeden hochgeladenen Inhalt, die Rechte einräumen zu lassen. Für die Rechteeinräumung reiche es allerdings nicht aus, dass der User eine formularmäßige Versicherung abgebe, da YouTube auch anonym genutzt werden könnte. Insofern habe ein einzelfallbezogener Nachweis zu erfolgen.

Silicon-Redaktion

View Comments

  • YouTube Haftung
    Wer ein Bananenurteil aus der Bananenrepublik Deutschland sucht, der klage in Hamburg, dem großen Umschlagplatz für Bananen: grüne, reife, aber auch faule.

  • Ja mei...
    Landgericht Hamburg.
    Das sagt eigentlich schon alles...

    Bin mal gespannt, was für einen Rummel es dann gibt, wenn DIESES Fehlurteil dann von höherer Instanz gerade gerückt wird.

    PS:
    Wenn in Hamburg mal wieder ein Sommerloch ist - man könnte ja noch ergänzend die Leitungsanbieter mit in die Haftung nehmen, über deren Strippen diese ganze böse Rechteverletzerei überhaupt erst möglich gemacht wird... ^^

Recent Posts

Kubernetes in Cloud-Umgebungen

Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.

1 Tag ago

Aras erweitert seine PLM-Plattform

Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…

1 Tag ago

Manufacturing-X: Zurückhaltung überwiegt

Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…

2 Tagen ago

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

2 Tagen ago

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

3 Tagen ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

4 Tagen ago