Wer bisher wissen wollte, wie der Stand im Verkehrszentralregister in Flensburg ist, musste einen In den Genuss dieser Vereinfachung kommen jedoch nur Inhaber des neuen Personalausweises. Das Verfahren soll ab Mai vom KBA freigeschaltet werden. Der Auszug kommt außerdem nach wie vor mit der Post. Erst mittelfristig will man die Auskunft auch online einsehbar machen. Unabhängig vom Beantragungsweg bleibt der Dienst kostenfrei.
“Durch den neuen Personalausweis wird die Punkteabfrage beim Verkehrszentralregister in Flensburg einfacher. Mit ein paar Mausklicks ist der Antrag gestellt und der Gang zur Post gespart”, erklärt Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU).
Die Regeln zur Speicherdauer der Punkte in der sogenannten Verkehrssünderkartei sind komplex: Punkte werden für mindestens zwei, jedoch maximal fünf Jahre gespeichert. Kommen weitere Punkte hinzu, verlängert sich die Speicherdauer bisher erworbener Punkte.
Oft hilft nur ein Auszug aus dem Register, um sich Klarheit zu verschaffen. So können Autofahrer überprüfen, ob es sinnvoll ist, an einem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer (ASP) teilzunehmen. Dabei werden bis zu vier Punkte abgezogen, allerdings nur bei einem Punktestand von vier bis acht Punkten.
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