Käufer von Gebrauchtsoftware muss Schadensersatz zahlen

Wie es in einer Mitteilung von Microsoft heißt, begründete das Gericht das Urteil damit, dass sich Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werks Gewissheit über das Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

“Die notarielle Bestätigung, die die hierzu erforderlichen Parameter nicht nennt, genügt nicht. Die Beklagten hätten den wirksamen Erwerb der ihnen vermeintlich durch die HHS Usedsoft GmbH übertragenen Lizenzen verifizieren müssen, zumal zum Zeitpunkt der unberechtigten Weiterveräußerung bereits Streit über die Zulässigkeit des Handels mit gebrauchter Software bestand”, zitiert Microsoft das Landgericht Frankfurt.

Dem Gericht zufolge hätte der Käufer einen lückenlosen Lizenzerwerb von ihm bis rückreichend zum ersten Erwerber nachweisen müssen. “Das Urteil zeigt einmal mehr, dass Kunden sich nicht auf bloß selbst erstellte Lizenzurkunden, notarielle Bestätigungen und Lieferscheine verlassen sollten, wenn sie gebrauchte Software erwerben wollen”, sagt Swantje Richters, Justiziarin bei Microsoft Deutschland.

Ein Usedsoft-Sprecher stellt den Wert des Frankfurter Urteils gegenüber unserer Schwesterpublikation ZDNet.de dagegen in Frage: “Microsoft versucht hier erneut, mit einem Einzelfall den ganzen Software-Gebrauchthandel zu kriminalisieren. Tatsache ist: Viele andere deutsche Gerichte haben das Usedsoft-Geschäftsmodell immer wieder bestätigt.”

Microsoft legt seine Ansichten zu gebrauchter Software unter gebrauchte-software.org ausführlich dar. Usedsoft schildert seine Sicht der Sach- und Rechtslage in einem Dossier zu gebrauchter Software auf seiner Website. Höchstrichterliche Klärung zu Aspekten des Handels mit gebrauchter Software wurde eigentlich im Februar erwartet. Der BGH hat den Streit zwischen Usedsoft und Oracle jedoch an den EUGH verwiesen. Dessen Stellungnahme und das darauf basierende Urteil des Bundesgerichtshofes stehen noch aus.

Silicon-Redaktion

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  • Einschüchterungspraxis
    Microsoft-Taktik der Einschüchterung.
    Mal wieder ein Urteil realitätsferner Richter womit sie sich selbst ad absurdum führen. Nur kosten solche Schrotturteile die Betroffenen immmer viel Geld.
    Und wiederum ein Ansporn, aus grundsätzlichen Erwägungen Open Source Software zu verwenden.

  • Absurdius
    Nachtrag: Fahrzeugherstellern sei dann wohl geraten, NICHTS von Microsoft oder sonstigen US-amerikanischen Softwarefirmen einzusetzen, denn ansonsten wird der Endverbraucher demnächst wohl auch von irgendeiner geldgierigen Krake auf Schadensersatz verklagt, wenn er einen Gebrauchtwagen ohne Softwarenachweis gekauft hat, und auch noch auf eine solch weltfremde Richterbank stößt.

  • Microsoft im Bordcomputer ...
    .. geht sowieso gar nicht. Sonst erscheint noxh die Frage "sind sie sicher?" auf dem Display, bevor sich der Airbag öffnet ...

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