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Kein Copyright auf Pornografie?

Welche Filmformen transportieren eigentlich Wissenschaft oder nützliche Wissenschaften? Bei der Beantwortung dieser Frage würde man wohl kaum als erstes eine der Produktionen der Porno-Branche benennen. Nun muss sich ein kalifornisches Gericht mit dieser Frage beschäftigen.

Und das ist auch die Argumentation, auf die sich Frau Wong zusammen mit ihren Anwälten eingelassen hat. Das hat Frau Wong jedoch nicht ohne Grund getan. Zunächst wurde sie von dem ‘Verleger’ Hard Drive angeschuldigt, sie habe die Produktion “Amateur Allure Jen” heruntergeladen. Gegen Zahlung von 3400 Dollar würde man jedoch die Anschuldigung fallen lassen, ließ der Kläger wissen.

Frau Wong bestreitet, diesen Film heruntergeladen zu haben. Aber das reicht noch nicht. Jetzt will Wong vor Gericht prüfen lassen, ob Pornos überhaupt schützenswert sind. Denn laut Artikel 1, Abschnitt 8, Absatz 8 der US-Verfassung kann der Kongress Autoren und Erfindern besonderen Schutz für “Schriften und Entdeckungen” zusprechen, um damit nützliche Künste und die Wissenschaft zu fördern.

Und genau diesen Nutzen will Wong nun dem Werk ‘Amateur Allure Jen’ absprechen. Augenzeugen zufolge soll es sich um eine branchentypischen Streifen handeln, der laut Wong allerdings ‘Obszönitäten’ abbildet. Und eine Obszönität scheint kaum dazu angetan, den schönen Künsten zu frönen. Daher so schließen die Anwälte von Frau Wong, könne das Urheberrecht in den USA auch nicht auf Pornografie angewendet werden.

Allerdings ist Prono kein rechtlicher Begriff, daher wird man in der Gerichtsverhandlung über ‘obszönem Material’ den Stab brechen. Darüber hinaus wirft Wong dem Verlag Hard Drive vor, gegen Gesetze gegen Zuhälterei, Prostitution, Kuppelei, Anstiftung zur Prostitution und der Verschwörung zu verstoßen, wie der Branchendienst Torrentfreak berichtet.

Silicon-Redaktion

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