Categories: DataManagementStorage

Urheberabgabe auf Speichermedien schießt in die Höhe

Das hat der Informationskreis Aufnahmemedien mitgeteilt, die Organisation vertritt die betroffenen Hersteller.

Auf einer Veranstaltung in München hat die GEMA, eine der in der ZPÜ vertretenen deutschen Verwertungsgesellschaften, zu der für den ersten Juli angekündigten Erhöhung Stellung genommen. Wie unter anderem “Die Welt” berichtet, begründet die Organisation die deutliche Erhöhung mit dem technischen Fortschritt: Die Abgabe werde lediglich an die gestiegenen Speicherkapazitäten angepasst. GEMA-Sprecher Peter Hempel spricht sogar davon, dass die aktuellen Speichermöglichkeiten einen noch deutlicheren Anstieg rechtfertigen würden.

Auf Speichermedien zahlen die Hersteller in Deutschland eine pauschale Abgabe. Die war im April 2010 durch einen Kompromiss zwischen ZPÜ und Bitkom auf 10 Cent pro USB-Stick oder Speicherkarte festgelegt worden. Mitgliedsfirmen des Bitkom und des Informationskreises Aufnahmemedien zahlten nur 8 Cent. Die Einigung galt für 2010 und 2011 verkaufte Produkte. Eine neue Vereinbarung kam nicht zustande. Die GEMA beziehungsweise die ZPÜ hält sich daher – wie auch schon bei anderen Urheberabgaben – durch ihren Auftrag für berechtigt, einseitig Abgaben festzusetzen. Diese unterliegen allerdings einer Prüfung durch das Patentamt. Sie könnte aber bis zu ein Jahr in Anspruch nehmen, wie Sprecher Hempel gegenüber dpa eingeräumt hat.

Für die Pauschalabgabe erhalten Verbraucher die Erlaubnis, Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken zu privaten Zwecken herzustellen. Allerdings bringt es eine Pauschalabgabe eben mit sich, dass sie auch auf Speichermdien zu entrichten ist, die überhaupt nicht für diesen Zweck benutzt werden – etwa SD-Karten in Digitalkameras, auf denen lediglich privat erstellte Fotos abgelegt werden.

Der Informationskreis Aufnahmemedien geht davon aus, dass mehr als die Hälfte der verkauften Speicherkarten SD-Karten sind, die hauptsächlich in Digitalkameras und Camcordern eingesetzt werden. “Dieses Vorgehen zeigt, dass die Verwertungsgesellschaften offensichtlich nicht mehr willens und in der Lage sind, mit der ihnen vom Gesetz zugesprochenen Aufgabe verantwortlich umzugehen”, kritisiert der Herstellerverband.

Der neue Tarif dürfte Flash-Speichermedien erheblich vertreuern. Beispielsweise kostet das ‘Sandisk Cruzer Edge 4GByte USB-Flashlaufwerk’ online ohne Versandkosten zwischen 3,01 und 4,50 Euro. Die neue Abgabe dafür liegt bei 0,91 Euro, also rund einem Viertel des Produktpreises. Ein Samsung-SD-Karte (MBSS2G) mit 2 GByte kostet laut guenstiger.de in Onlineshops ohne Versandkosten zwischen 4,80 und 6,00 Euro. Die neue Abgabe liegt ebenfalls bei 0,91 Euro, also circa einem Fünftel des Warenwertes. Ein weiteres Beispiel: Die “Class 4”-Micro-SD-Karte SDU16GBAHC4OPTIMA-EF von PNY mit 16 GByte ist online ab 10,13 Euro erhältlich, die Abgabe von 1,95 Euro würde sie ebenfalls um rund ein Fünftel teurer machen.

“Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern”, kritisiert daher auch Bitkom -Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. “Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus.” Der Verband beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen.

Hinweis: Lesen Sie Artikel von silicon.de ab sofort auch in Google Currents. Jetzt abonnieren.

Redaktion

View Comments

  • Um es kurz zu formulieren: Man bezahlt jetzt also eine Urheberrechtsabgabe für Geräte, die man primär für andere Zwecke nutzt, um theoretisch geschützte Werke darauf zu kopieren, die man aufgrund eines Kopierschutzes nicht mehr kopieren kann (bzw. laut Gesetz darf)?

    Das klingt für mich nach der Erfindung der Luftsteuer.

  • Seufz...

    Und jeden Morgen, wenn ich ins Auto steige, gibt es einen Strafzettel von 20 Euro. Ich könnte ja heute noch irgendwo falsch parken.

  • Wenn ich das schon lese:
    "Die GEMA beziehungsweise die ZPÜ hält sich daher – wie auch schon bei anderen Urheberabgaben – durch ihren Auftrag für berechtigt, einseitig Abgaben festzusetzen."
    ...hält sich für berechtigt...
    Diese staatlich tolerierte Überheblichkeit und Arroganz bei der Abzocke der Verbraucher wo immer es geht.
    Absägen, draufhalten, abdrücken!

Recent Posts

Bad Bots: Risikofaktor mit hohen Folgekosten

Bad Bots richten nicht nur wirtschaftlichen Schaden an. Laut dem Bad Bot Report von Imperva…

19 Stunden ago

IT-Verantwortliche setzen auf KI-Hosting in Europa

Studie von OVHcloud verdeutlicht Stellenwert von Datenresidenz und Datensouveränität bei KI-Anwendungen.

2 Tagen ago

Studie: KI-Technologie unverzichtbar für zukunftsfähige Paketlogistik

Mit KI können Unternehmen der Paketbranche Prozesse optimieren, Kosten einsparen und sich zukunftssicher aufstellen.

2 Tagen ago

Microsoft Teams in der öffentlichen Verwaltung

Land Niedersachsen schließt datenschutzrechtliche Vereinbarung mit Microsoft zur Nutzung von Teams ab.

3 Tagen ago

Diebstahlsicherung mit KI

Ein Großteil der Inventurdifferenzen im deutschen Einzelhandel wird durch Ladendiebstähle verursacht.

3 Tagen ago

Neue, aggressive Wellen an DDoS-Attacken

DDoS-Angriffe haben seit dem Beginn des Krieges zwischen Russland und der Ukraine an Häufigkeit und…

5 Tagen ago