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Kündigung kurz vor der Rente kann Abfindung deutlich mindern

Vorliegend mussten die Arbeitnehmer eines Betriebes erhebliche Einbußen hinnehmen, wenn ihr Arbeitsvertrag nach dem 58. Lebensjahr betriebsbedingt gekündigt wurde. In diesem Fall sah der Sozialplan vor, dass die Mitarbeiter nur eine Abfindung erhalten, die sich auf einen 85prozentigen Bruttolohnausgleich unter Anrechnung des Arbeitslosengeldes bis zum frühestmöglichen Eintritt in die gesetzliche Altersrente beschränkt.

Dagegen klagte ein 62-jähriger Arbeitnehmer, der nach seiner Kündigung nur eine Abfindung in Höhe von 4.974,62 Euro erhalten hatte. Er berief sich darauf, dass ihm nach der eigentlich angewendeten Standformel eine weitere Abfindung in Höhe von 234.246,87 Euro zustehen würde. Der Mitarbeiter verklagte schließlich seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung dieses Betrages. Der Arbeitnehmer begründete dies damit, dass es ich hier um eine Altersdiskriminierung handeln würde.

Das Bundesarbeitsgericht wies allerdings die Klage mit Urteil vom 26.03.2013 (Az. 1 AZR 813/11) ab. Durch die niedrigere Zahlung einer Abfindung nach dem 58. Lebensjahr würden Arbeitnehmer hier nicht unzulässig wegen ihres Alters diskriminiert. Ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des § 10 Satz 3 Nr. 6 Alt. 2 AGG sowie Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 2000/78/EG scheidet aus. Denn die Abfindung soll nur zur Überbrückung bis zum Erhalt der gesetzlichen Rente dienen. Aufgrund dieser Zielsetzung dürfen die Betriebsparteien in einem Sozialplan für rentennahe Arbeitnehmer eine wesentlich geringere Abfindung vorsehen. Diese müsse nicht halb so groß wie die nach der Standardformel berechnete Abfindung sein.

Redaktion

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  • Toll hingekriegt! Meine Gratulation!

    ...na, das wird der Kündigung älterer Mitarbeiter Tür und Tor öffnen, die Staatskassen leeren und den Anteil der Altersarmut in der Bevölkerung weiter steigern.

    Hier wird sich der älteren Mitarbeiter auf Kosten des Staates entledigt (Arbeitslosengeld u.a.). Ältere Mitarbeiter finden ohnehin kaum noch einen neuen Job. Auch fällt deren Rente geringer aus.

    So etwas entspricht nicht der Sozialen Marktwirtschaft und schadet der Demokratie.

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