So erging es einem Herforder. Zuerst versuchte er sich alleine dagegen zur Wehr zu setzten, erhielt jedoch vom Facebook-Konzern nur eine standardisierte Mail und weiter passierte nichts. Später schaltete er die Polizei und einen Anwalt ein, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Letzter erwirkte für den Herforder ein Urteil, in dem Facebook verpflichtet wurde, die Seite zu löschen und die rund 480 € Verfahrenskosten zu erstatten.
Die Forderungen durchzusetzen ist dennoch schwierig. Auf die Schreiben des Anwaltes an Facebook bezüglich der Seitenlöschung reagiert der Konzern nicht. Weder die deutsche Facebook-Niederlassung noch die Facebook Irland Limited, die nach Konzernangaben für den Datenschutz des Europageschäftes zuständig ist, meldeten sich oder nahmen die Löschung vor. Auch Telefonanrufe sind unmöglich, da von der Facebook Niederlassung Deutschland in Hamburg keine Telefonnummer zu erlangen ist.
Für den Geschädigten stellt sich nun die Frage, an wen er sich noch wenden soll. Der Datenschutzbeauftragte für NRW verweist dabei auf die besondere Rechtslage: Nach den Angaben des Facebook-Konzern ist für den Datenschutz das Europageschäft betreffend nicht der US- Mutterkonzern, sondern die irische Tochter „Facebook Irland Limited“ verantwortlich. Dadurch liegt die rechtliche Verantwortung bei den – nach Ansicht des NRW- Datenschutzbeauftragten in diesen Fällen nicht sehr durchsetzungsfähig – irischen Behörden.
Hoffnung gibt es wahrscheinlich in Form des neuen Gesetzes zum Datenschutz, das gerade von der EU gültig für alle Mitgliedsstaaten erarbeitet wird.
Das Urteil, das das Herforder Opfer mit seinem Anwalt erstritten hat, verjährt in 30 Jahren. Insoweit bleibt zu hoffen, dass das Gesetz auch für Irland früher in Kraft tritt. Bis dahin müssen Opfer und Anwalt weiterkämpfen, in dem sie die Öffentlichkeit über dieses „Facebook Fall“ informieren.
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