Categories: PolitikRecht

Facebook: Ermittlungen wegen Volksverhetzung weiten sich aus

Weil Facebook angeblich nicht auf Löschanträge von Hasskommentaren in dem sozialen Netz reagiert, ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hamburg mit Martin Ott, Managing Director Northern, Central and Eastern Europe bei Facebook, gegen einen weiteren Manager der Plattform, wie Spiegel Online berichtet.

Der Würzburger Anwalt Chan-jo Jun zeigte im September zunächst Singh Athwal, David William Kling sowie Shane Crehan, weil diese in Handelsregister als Geschäftsführer von Facebook geführt werden. Nachdem die Staatsanwaltschaft im Oktober die Ermittlungen gegen die drei genannten Manager aufnahm, zeigte Jun auch den deutschen Ott an. Nun teilt die Behörde mit, dass die Vorwürfe geprüft würden. Auch wer innerhalb des Unternehmens die Verantwortung trage, werde geprüft. Anschließend werde eine rechtliche Bewertung erfolgen.

Der Würzbruger Jurist hatte bei Facebook mehrere Hasspostings gemeldet. Am 20. Oktober seien von 100 gemeldeten Postings noch mehr als zwei Drittel online gewesen. Damit mache sich das soziale Netz der Beihilfe zur Volksverhetzung schuldig. Facebook habe bei den gemeldeten Kommentaren und Äußerungen stets erklärt, dass die Kommentare nicht gegen Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen. Einige Postings seien dann doch gelöscht worden, ohne dass dabei aber eine klare Linie zu erkennen gewesen sei, berichtet der Jurist.

Gegenüber dem Stern hatte Siobhán Cummiskey, die für “Policy” zuständige Facebook-Managerin erklärt: “We do not track any national legal system” zu deutsche etwa: “Wir folgen keinen nationalen Rechtssystemen.” Statt dessen verfolge man bei Facebook Gemeinschaftsregeln, die für Facebook in allen Ländern gelten.

In einer Presseaussendung zur Strafanzeige Anfang September erklärt Jun: “Wir sind der Auffassung, dass eine strafrechtliche Verantwortung für die handelnden Personen der deutschen GmbH durchaus schon darin zu sehen ist, dass die Gesellschaft Finanzmittel für den Portalbetrieb erzeugt.” Der Jurist Jun sieht in der Finanzierung des Portalbetriebes “mit Sicherheit eine Behilfehandlung”. Der Standort der Server sei jedoch unerheblich, da die Autoren in Deutschland handeln, unterliegen diese dem deutschen Recht.

So sind zwar Äußerungen durch die Meinungsfreiheit geschützt. Die Grenze zur Volksverhetzung ist jedoch dann erreicht, wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen oder eine Schmähkritik handelt. “Wenn hierbei zu einer Straf- oder Gewalttat aufgerufen wird ‘Einfach abknallen wie tollwütige Hunde!’ oder schlicht die Menschenwürde der betroffenen Personengruppe durch Beschimpfungen oder bloße Hassbekundungen verletzt wird, dann ist schnell der Tatbestand der Volksverhetzung erreicht”, so der der Kölner IT-Fachanwalt Christian Solmecke. Im äußersten Fall drohen dem Autor bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe.

Redaktion

Recent Posts

EM 2024: Fußballfest für Cyberangriffe

Kurz vor der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland nehmen die Cyberbedrohungen für Sportfans zu, warnt Marco Eggerling…

1 Tag ago

CRM: Die Qual der Wahl

Software für das Customer Relationship Management muss passgenau ausgewählt und im Praxistest an das einzelne…

1 Tag ago

Kubernetes in Cloud-Umgebungen

Ein elementarer Bestandteil einer effektiven Cloud-Strategie ist nach erfolgter Implementierung die künftige Verwaltung des Dienstes.

4 Tagen ago

Aras erweitert seine PLM-Plattform

Die Neuerungen sollen den Digital Thread, die Low-Code-Entwicklung, die Visualisierung komplexer Baugruppen und das Lieferantenmanagement…

4 Tagen ago

Manufacturing-X: Zurückhaltung überwiegt

Eine Bitkom-Umfrage attestiert der Datenraum-Initiative des Bundes hohe Bekanntheit in der Industrie. Doch noch ist…

4 Tagen ago

Ransomware „Marke Eigenbau“

Ransomware-as-a-Service ist ein lukratives Geschäft und in den Händen professionell organisierter Gruppen. Jetzt können Kriminelle…

5 Tagen ago