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Datenschutz: Apple ermöglicht Download von Nutzerdaten

m Zuge der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die ab dem 25. Mai endgültig in Kraft tritt, erlaubt Apple Anwendern mehr Kontrolle über die von ihnen gesammelten Daten. Zum einen ist es möglich, eine Kopie der Daten herunterzuladen und zum anderen, können Nutzer das Konto deaktivieren oder sogar ganz löschen.

Über Apples generelle Sicht auf das Thema Privatsphäre informiert der iPhone-Hersteller unter http://www.apple.com/de/privacy: „Bei Apple sind wir überzeugt, dass Datenschutz ein grundlegendes Menschenrecht ist.“ Der eigentliche Service steht unter https://privacy.apple.com/account zur Verfügung. Dort können Nutzer entscheiden, ob sie eine Kopie der Daten erhalten wollen oder Daten korrigieren wollen. Außerdem ist es dort möglich, das Apple-Konto zu deaktivieren oder zu löschen.

Die Kopie der Daten enthält Angaben zur App-Nutzung und Aktivitätsdaten als Tabellenkalkulationen oder Dateien im JSON-, CSV-, XML- oder PDF-Format, sowie Dokumente, Fotos und Videos in ihrem Originalformat. Außerdem können Kontakte, Kalender, Lesezeichen und Mail im VCF‑, ICS‑, HTML- und EML‑Format heruntergeladen werden.

Die Auswahlmöglichkeiten für das Anfertigen der Datenkopie sind unterteilt nach der zu erwarteten Größe der Daten. Neben über iCloud synchronisierten Elemente wie Browser-Favoriten, Kalender, Kontakte und Notizen stehen auch Einkaufshistorien, Support- und Service sowie GameCenter-Aktivitäten zur Auswahl. Auch Daten über Marketing-Abos, Downloads und sonstige Aktivitäten könne Anwender auswählen. Unter „Andere Daten“ fasst Apple wohl Informationen zusammen, die es nicht einer der Kategorien zuordnen kann.

Darüber hinaus können Nutzer auch eine Datenkopie von Dateien auf iCloud Drive, iCloud Mail und iCloud Fotos erhalten. Apple weist den Anwender aber darauf hin, dass dieser Datensatz einen größeren Umfang annehmen kann und eine entsprechend lange Downloadzeit erfordert.

Nach der Anforderung der Datenkopie erhalten Nutzer eine E-Mail zur Bestätigung. Darin wird mitgeteilt, wann die Anforderung erstellt wurde und bis wann die Daten voraussichtlich zum Download bereitstehen. Im Test ist die Rede von sieben Tagen, bis die Daten zur Verfügung stehen sollen. In einer FAQfast Apple wichtige Informationen rund um das neue Angebot zusammen und erläutert die Gründe für die Datenspeicherung.

Tipp: Wie gut kennen Sie Apple? Überprüfen Sie Ihr Wissen – mit 15 Fragen auf silicon.de.

Redaktion

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