Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen Microsoft eingeleitet. Die Behörde wird nach eigenen Angaben prüfen, ob der Softwarekonzern eine “überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb” hat.
Die Untersuchung basiert auf den 2021 eingeführten Regel für große Digitalkonzerne. Sie sehen ein zweistufiges Verfahren vor: In einem ersten Schritt wird festgestellt, ob eine überragende marktübergreifende Bedeutung vorliegt, um dann in einem möglichen zweiten Schritt herauszufinden, ob diese genutzt wird, um bestimmte wettbewerbsgefährdende Praktiken umzusetzen.
Als Anhaltspunkt für eine solche marktübergreifende Stellung sieht das Bundeskartellamt beispielsweise das “Vorliegen eines digitalen Ökosystems an, das sich über verschiedene Märkte erstreckt”, heißt es in einer Pressemitteilung. Damit verbundene Machstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar.
Das Bundeskartellamt betont, dass derzeit noch keine konkreten Verhaltensweisen von Microsoft untersucht werden. Sollten sich, auch aufgrund von Beschwerden, erste Anhaltspunkte ergeben, werde über weitere Ermittlungen, auch in Abstimmung mit der Europäischen Kommission, gesondert entschieden.
Wie Bloomberg berichtet, verhandelt Microsoft derzeit mit mehren europäischen Cloud-Anbietern, darunter OVHcloud aus Frankreich, Aruba und Danish Cloud Community, über Vereinbarungen, um Wettbewerbsbeschwerden dieser Unternehmen bei der EU-Kommission beizulegen. Die von Amazon unterstützte Non-Profit-Organisation Cispe soll indes an ihrer Beschwerde festhalten.
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