Kläger ist ein Mann namens Paul Ceglia, der im Bundesstaat New York lebt und dort unter anderem einen Handel mit Holzpellets betreibt. Eigentlich ist der Mann aber Programmierer und als solcher – behauptet er – sei er im Jahr 2003 von Mark Zuckerberg beauftragt worden, eine Internetseite mit dem Namen “The Face Book” oder “The Page Book” zu programmieren.
In dem Vertrag seien Ceglia von Zuckerberg, der damals Student der US-Elite-Hochschule Harvard war, 1000 Dollar Honorar (795 Euro) und ein 50-Prozent-Anteil an der Seite zugesprochen worden. Den Vertrag legte Ceglia dem Gericht vor, wie aus der im Internet veröffentlichten Klage hervorgeht.
Der Programmierer behauptet auch, ihm sei ein weiteres Prozent für jeden Tag zugesagt worden den sich der Start der neuen Website verzögere. Facebook ging am 4. Februar 2004 online, also 34 Tage nach dem Jahreswechsel, weshalb der Kläger nun 84 Prozent der Seite reklamiert.
Facebook wies den Vorstoß als “völlig unseriös” zurück. Trotzdem ordnete Richter Thomas Brown bis zur Entscheidung in der Sache vorläufig an, dass Facebook bis auf weiteres keine Kapitalanteile verkaufen darf, berichtet das Wall Street Journal.
Die Zeitung hat auch herausgefunden, dass Ceglia bereits anderweitig mit der Justiz zu tun hatte. Die Staatsanwaltschaft des Staates New York wirft ihm vor, Holzpellets im Wert von 200.000 Dollar an seine Kundschaft verkauft, sie dann aber nie geliefert zu haben.
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Ich glaube es ist etwas falsch...
...genau andersrum... Zuckerberg ist von den Ce.. beauftragt worden...