Zwar weiß die Deutsche Telekom immer noch nicht genau, ob sie an den Konkurrenten Arcor zahlen muss, aber sie muss damit rechnen, zur Zahlung einer Millionensumme verurteilt zu werden. Der Bundesgerichtshof hat der Revision Arcors statt gegeben und nun muss erneut das Oberlandesgericht entscheiden, ob die Höhe der Zugangsgebühren vom Arcor-eigenen zum öffentlichen Telefonnetz rechtmäßig waren.
Ursprünglich war die Telekom vom Vorwurf freigesprochen worden, überhöhte Gebühren für den besondern Netzzugang zu verlangen. In den neunziger Jahren nämlich, als mit der Deregulierung neue Telefongesellschaften auf den Markt strömten, waren (und sind es immer noch) eben diese Neuen auf das Netz der Telekom angewiesen, um die Anrufe weiterleiten zu können. Der Bonner Konzern verlangte die gleichen Gebühren wie für Endkunden und berief sich dabei auf die entsprechende Genehmigung der Post beziehungsweise später der Regulierungsbehörde.
Der BGH hat jetzt festgestellt, dass trotz der Bewilligung durch die RegTP ein Missbrauch der Monopolstellung zumindest möglich gewesen sei. Mit der Zurückverweisung und einer neuen Entscheidung kann Arcor wieder hoffen, die geforderten 36 Millionen Euro Schadensersatz zu erhalten oder zumindest einen Teil davon.
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