Wegen Markenrechtsverletzung soll der Suchmaschinenbetreiber Google eine hohe Geldstrafe zahlen. Nach den Vorwürfen der französischen Internet-Reisebüros ‘Luteciel’ und ‘Viaticum’ verstößt Googles Adword-Werbeprogramm gegen das Patentrecht, da es bei Suchanfragen auch Konkurrenten auflistet. Ein französisches Gericht in Nanterre gab den Klägern Recht und verurteilte Google zu einer Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro. Zusätzlich muss die strittige Werbepraxis binnen 30 Tage abgeändert werden.
Die Kläger warfen Goolge vor, dass bei Suchanfragen nach ihren Reisebüros auch Werbeanzeigen von Mitbewerbern aufgelistet werden, die von ihnen rechtlich geschützte Begriffe wie “bourse des vols” sowie “bourse des voyages”, was soviel wie ‘Flugbörse’ und ‘Reisebörse’ bedeutet, im Text ihrer Werbung eingebaut hatten. Da es sich bei dem Markennamen um geistiges Eigentum handelt, ist dessen Nutzung für ein Produkt oder einen Service nur mit Zustimmung des Markeninhabers gestattet, hieß es in der Urteilsbegründung.
Bislang konnte das Adword-Werbeprogramm der Suchmaschine beispielsweise genutzt werden, um eine Anzeige zu platzieren, wenn Nutzer nach der Webseite eines Konkurrenten suchen. So erscheint beispielsweise auf Google Deutschland bei der Suche nach dem Online-Shop BOL eine Reklame des Wettbewerbers Libri.de. Google wollte bislang keine Stellung zu dem Urteil nehmen. Das kalifornische Unternehmen kündigte aber seinen Widerspruch an.
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