Strafrechtlich an der Grenze, aber mit der verständlichen Sorge vor zukünftigen Terrorangriffen hat der innenpolitische Experte der Unionsfraktion, Wolfgang Bosbach, gefordert, nicht nur die Verbreitung von Bombenbauanleitungen im Internet unter Strafe zu stellen, sondern auch deren Besitz. Der ist bisher in der Regel straffrei.
“Schon im Herunterladen einer Bombenbau-Anleitung aus dem Internet liegt eine Gefahr”, sagte er, weiß aber, dass das Problem nicht national, sondern, wenn überhaupt, nur international gelöst werden kann. Webseiten können, das ist in solchen Fällen die Krux am Internet, überall auf der Welt gehostet werden, da ist mit allein deutschen Gesetzen nichts zu machen.
Anleitungen zum Bombenbau und zu Sprengsätzen sind in der Vergangenheit immer wieder im Internet aufgetaucht. Auch sind die chemischen Zutaten leicht zu besorgen. Da sieht Bosbach indes von vornherein wenig Chancen für ein Verbot. “Wir können ja kein Verkaufsverbot für Nagellack-Entferner verhängen.”
Der britische Innenminister Charles Clarke will laut Rheinischer Post nach den Anschlägen von London das Lesen von Internetseiten mit Bombenbau-Anleitungen künftig bestrafen. Ein Video mit einer detaillierten Anleitung, wie auf islamischen Internetseiten monatelang zu lesen, dürfe nicht noch einmal über das Internet zugänglich sein. In Spanien und Frankreich beispielsweise ist die Verbreitung solcher Baupläne strafbar, in Deutschland nur dann, “wenn der Text konkret zum Bau und zur Verwendung des Sprengsatzes auffordern könnte”, sagte ein Sprecher des Bundeskriminalamts gegenüber der Zeitung.
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