TK-Recht: Brüssel fordert Auskunft von Deutschland

Die Europäische Kommission hat gegen einige EU-Mitgliedstaaten Verfahren wegen angeblicher Verletzungen des Telekommunikationsrechts eingeleitet.

Die Europäische Kommission hat gegen einige EU-Mitgliedstaaten Verfahren wegen angeblicher Verletzungen des TK-Rechts (Telekommunikation) eingeleitet. Die Verfahren befänden sich auf verschiedenen Stufen und schließen Mahnungen, Stellungnahmen sowie Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein, teilte Brüssel mit. Deutschland erhalte – wie neun weitere Staaten – eine “mit Gründen versehene Stellungnahme”, weil das nationale Recht keine ausreichenden Befugnisse für die Telekom-Regulierungsbehörde vorsehe. Deutschland befinde sich damit auf der zweiten Stufe des Verfahrens und habe zwei Monate Zeit, der Kommission zu antworten.

“Ich finde es bedauerlich, dass die Kommission seit dem Inkrafttreten der neuen Rechtsvorschriften für die elektronische Kommunikation im Juli 2003 insgesamt mehr als 50 Verfahren einleiten musste, um Mängel bei der Umsetzung abzustellen”, sagte Viviane Reding, die für die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin. Reding forderte alle Staaten mit anhängigem Verfahren dazu auf, so schnell wie möglich die nötigen Maßnahmen zu ergreifen. Weitere Verzögerungen könnten Arbeitsplätze und Wachstum in dieser “Schlüsselbranche der europäischen Wirtschaft ernsthaft gefährden”, so die Kommissarin.

Die EU-Kommission hat beschlossen, Polen und Schweden vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. In beiden Fällen gehe man jedoch davon aus, dass die Staaten noch vor der offiziellen Klageeinreichung die zugesagten Maßnahmen ergreifen werden, hieß es aus Brüssel.

Frankreich, Griechenland, Lettland, Malta, Polen, die Slowakei und Tschechien erhielten Stellungnahmen, da die Länder keinen umfassenden Teilnehmerverzeichnisdienst sichergestellt hätten. Aus diesem Grund bekämen Großbritannien, Portugal und Zypern Mahnschreiben. Ein Aufforderungsschreiben gehe an Litauen (keine Nummernübertragbarkeit) und Tschechien (unzureichender Schutz der Nutzer vor Spam). Im Internet informiert die EU-Kommission ausführlich über den Stand der Verfahren.