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Neue Version der GPL: Keine Patente, kein DRM erlaubt

Auch Patente sind ein wichtiger Punkt in dem Entwurf. Demnach muss ein Distributor, der Software unter der GPL veröffentlicht, auch Patente, die darin enthalten sind, mit lizenzieren. Damit wollen die Autoren verhindern, dass offene Software über Patenansprüche durch ein Unternehmen vereinnahmt wird. Klagt ein Inhaber eines GPLv3-Programmes einen Anwender der Patentverletzung an, verliert er automatisch alle Rechte an der Software.

Etwas freimütiger ist Version 3 hingegen bei versehentlichen Verstößen oder Vermengungen mit Software, die unter kompatiblen, offenen Lizenzen stehen. Bei einem Verstoß erlischt die Lizenz nicht mehr automatisch. Kompatibel sind Lizenzen, die etwa auch die Verbreitung unter der GPL erlauben. Einzelne Teile dürfe der Autor dann auch unter einer neuen Lizen verbreiten. Das gesamte Werk hingegen müsse auch weiterhin unter der GPL stehen. Damit soll es offenbar Entwicklern leichter gemacht werden, sich in dem Wust freier Software-Lizenzen zurechtzufinden. Weitere Informationen finden sich im Kapitel ‘License Compatibility’ des Entwurfes.

“Die Kompatibilität mit anderen Lizenzen ist die wichtigste Veränderung, die wir gemacht haben. Sie beseitigt teilweise Hindernisse, die es unmöglich gemacht haben, Codes verschiedener Lizenzen miteinander zu kombinieren”, sagte Stallman. Er glaubt, dass diese neue Kombinationsmöglichkeit der Entwicklergemeinschaft helfen könnte.

Auch in der Industrie scheint man in dieser Liberalisierung einen möglichen Vorteil zu sehen. “Bei MySQL haben wir die Rechte unserer Benutzer durch eine ‘FOSS Exception’ erweitert, wodurch die Anwender MySQL zum Beispiel mit der BSD-ähnlichen Lizenz von PHP einsetzen können”, kommentiert Kay Arnö, Vice President Community Relations bei MySQL. Jedoch sei dieser Prozess für das Unternehmen mit viel Arbeit und zeitlichem Aufwand verbunden gewesen. Der GPLv3-Entwurf mache jetzt Schritte in die gleiche Richtung, so “wird es kleineren Unternehmen und GPL-Projekten möglich, ähnliches zu erreichen, ohne sich lange mit Rechtsanwälten auseinanderzusetzen”, ergänzt Arnö.

Und so stimmt auch Arnö mit ein in das allgemeine Lob für den umsichtigen Entwurf von Richard Stallman und dem FSF-Anwalt Eben Moglen. Jedoch liege seiner Meinung nach noch ein langer Prozess vor der Community. “Aus europäischer Sicht wäre jetzt wichtig zu sehen, ob der GPLv3-Entwurf weit genug geht, wenn es um Anpassung an nicht-amerikanische Rechtssysteme geht”, fügt Arnö gegenüber silicon.de an. Jedoch scheint für ihn der Entwurf von US-amerikanischen Rechtsbegriffen weitgehend losgelöst zu sein.

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Silicon-Redaktion

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