Dafür setzen sich Verdi und Gema gemeinsam ein. Die Novelle, so heißt es, richte sich gegen kreative Menschen, sei überholt, ein wahrer Raubzug und diene nur den Interessen der Geräteindustrie.
Urheber sollen dem neuen Vorschlag zufolge weniger als 5 Prozent des Verkaufspreises – beispielsweise eines mobilen Musikabspielgerätes – als Vergütung erhalten; ferner werden die Vergütungen für kreativ Tätige nicht mehr vom Gesetzgeber, sondern von Verwertungsgesellschaften und Geräteherstellern festgelegt, wenn es nach der Novelle geht; bei der Bestimmung der Vergütungshöhe soll es künftig darauf ankommen, ob die Vergütung die Hersteller von Geräten und Speichermedien “unzumutbar beeinträchtigt”; außerdem soll Anspruch auf Vergütung nur für jene Geräte und Speichermedien bestehen, die “in nennenswertem Umfang” zur Vervielfältigung genutzt werden.
Bei einer Nutzung unter 10 Prozent soll das entsprechende Gerät oder Speichermedium vergütungsfrei bleiben – die Lobbies sehen die Sicherheit der Tantiemen für Künstler, die ihre Produkte beispielsweise MP3-fähig vermarkten wollen, dadurch gefährdet. Schließlich hätten gerade die Gerätehersteller andere Interessen als die Kreativen.
Gema-Vorstandssprecher Jürgen Becker spricht von einem falschen politischen Signal, sollten die Urheber derart benachteiligt werden. Frank Werneke, stellvertretender Vorsitzender von Verdi sagte, dieses Vorgehen spreche sogar dem Koalitionsvertrag der Regierung Hohn. Hier sei schließlich “die Kreativität und der Erfindungsreichtum der Menschen als Deutschlands Kapital für die Zukunft bezeichnet” worden. Er befürchtet, dass hiermit allein die Geräteindustrie vertreten wird. Diese stöhnt derzeit unter der Abgaberegelung der Verwertungsgesellschaften und den neuen Bestimmungen für Elektroschrottrücknahme und hat in den vergangenen Jahren wiederholt mit drastischen Preiserhöhungen gedroht.
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