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Scharfe Kritik an den Entwürfen zur GPLv3

Selbst wenn die Kernel-Entwickler Einzelteile der GPLv3 einzeln betrachten, sehen sie nur “marginalen Mehrwert gegenüber der  insgesamt in der bewährten und erprobten GPLv2”. Daher würden sie aus dem derzeitigen Entwurfsprozess heraus kaum Entwürfe erwarten, bei denen eine Migration des jetzigen Linux-Kernels in die neue GPL akzeptabel sein könnte.

Durch die GPLv3 fürchten die Entwickler eine Balkanisierung freier Software. Die FSF wolle schließlich alle Projekte unter die neue Lizenz bringen und so auf Community und Anwender Druck ausüben. Distributoren seien dann gezwungen, ihre Produkte in mehrere Versionen aufzuteilen, um konsistente Lizenzen sicherzustellen, glauben die Kernel-Entwickler. Das habe aber “das Potential, dem Ökosystem großen Schaden zuzufügen und den großen Nutzen und das Überleben von Open Source zu gefährden.” Die Autoren des neuen Entwurfes sollten ihre Haltung grundlegend überdenken, “bevor es zu spät ist”, fordern die Kritiker.

Bei dem neuen Entwurf, so werben die Kernel-Entwickler, sollte man sich auf Bug-Fixes und auf die Probleme beschränken, die tatsächlich relevant sind. Schließlich habe die GPLv2 Open Source zu dem gemacht, was es heute ist. Die GPLv2 habe “uns so gut und so lange gedient”.

Dass die GPL in der vorliegenden Form durchaus auch rechtlich Bestand hat, zeigt das Urteil eines Frankfurter Gerichtes. So hat sich das Bezirksgericht in einem Rechtsstreit quasi gegen D-Link und für die GPL entschieden. Vorangetrieben hat diesen Fall das Projekt gpl-violations.org, hinter dem der Linux-Enthusiast Harald Welte steht. Der Vorwurf lautet, das Unternehmen hätte in dem Produkt ‘D-GSM600 NAS’ GPL-Code verwendet, diesen jedoch nicht korrekt dokumentiert und auch den Code nicht verfügbar gemacht, wie es die Lizenz vorschreibt.

Das Projekt gpl-violations.org hat inzwischen mehr als 100 solcher Lizenzverletzungen dokumentiert. Welte habe sich bereits in einem anderen Fall mit D-Link auseinander gesetzt. Hier lenkte jedoch das Unternehmen ein. Nun aber, so erklärt Welte, habe sich der Hersteller geweigert und argumentiert, dass das Produkt die GPL nicht verletze.

Daraufhin habe Welte die Zivilklage angestrengt und gewonnen. Die Hauptarbeit sei die Aufbereitung der Beweise gewesen. So habe er etwa die einzelnen Code-Zeilen und Funktionen, die mit Open-Source-Code identisch waren, markiert. Der Rechtsanwalt Till Jaeger, einem Spezialisten für Open-Source-Rechtsfragen bei der Kanzlei JBB und dem Mitbegründer des Institut für Rechtsfragen der Open Source Software, hat Welte in dem Prozess beraten.

Lesen Sie auch : CRM: Die Qual der Wahl

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Silicon-Redaktion

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