Damit können ab dem 1. Januar 2007 unter der Adresse unternehmensregister.de Unternehmensdaten per Internet abgerufen werden. In einer Übergangszeit bis Ende 2008 bleiben die Pflichtveröffentlichungen in Tageszeitungen parallel dazu erhalten.
Die elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden spätestens zum 1. Januar 2007 auf den elektronischen Betrieb umgestellt, teilte das Bundesjustizministerium mit. Die Amtsgerichte blieben jedoch für die Führung der Register zuständig.
Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, könnten Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer könnten allerdings Fristen vorsehen, in denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können.
Um die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen zu erleichtern, seien für ihre zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung nicht mehr die Amtsgerichte zuständig, sondern der elektronische Bundesanzeiger.
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