Neues Zuwanderungsrecht vom Bitkom kritisiert

Nach dem neuen Recht kann ein Nicht-EU-Bürger eine Aufenthaltserlaubnis als Selbständiger erhalten, wenn er 500.000 Euro investiert und fünf Arbeitsplätze schafft. Bislang mussten eine Investition von 1 Million Euro und die Schaffung von zehn Arbeitsplätzen nachgewiesen werden.

Während Forscher aus Nicht-EU-Staaten für Projekte in Deutschland bislang eine ‘Aufenthaltsgenehmigung zu Erwerbszwecken’ beantragen mussten, bekommen sie künftig die ‘Aufenthaltserlaubnis für Forschungszwecke’. Die Aufenthaltserlaubnis umfasst zugleich die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit sowie für Tätigkeiten in der Lehre an Hochschulen.

Aus der Sicht des Branchenverbandes Bitkom reichen die Neuregelungen bei weitem nicht aus. “Deutschland braucht eine gesteuerte Zuwanderung von hoch qualifizierten Menschen aus dem Ausland, um den Fachkräftemangel zu lindern”, so Bitkom-Präsident Willi Berchtold. “Die Chance für eine grundlegende Reform wurde verpasst – das Gesetz bleibt ein Zuwanderungsverhinderungsgesetz.”

Bislang sei es für junge Spitzenkräfte aus dem Ausland nahezu unmöglich, einen dauerhaften Aufenthaltstatus zu bekommen. Die Niederlassungserlaubnis sei an einen Mindestverdienst von rund 85.000 Euro pro Jahr gekoppelt. Berchtold: “Das ist nicht nur für Berufseinsteiger eine utopische Summe.” Die Initiativen zur Absenkung der Verdienstgrenze aus den Bundestagsfraktionen von CDU und SPD sowie des Landes Hessen im Bundesrat seien im Vorfeld des Beschlusses vom Bundesarbeitsministerium blockiert worden.

Volkswirtschaftlich sei es nicht sinnvoll, die gesteuerte Zuwanderung zu unterbinden, so Berchtold. Die Auswahl sollte nach einem Punktesystem erfolgen. Wer Kriterien wie Qualifikation, Sprachkenntnisse und Alter erfülle und darüber hinaus gute Jobaussichten habe, solle dauerhaft in Deutschland bleiben können. Berchtold: “Es ist besser, Spezialisten ins Land zu holen als Jobs zu exportieren.”

Silicon-Redaktion

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