IT-Schwergewichten droht Klage wegen DRM

Die Firma Media Rights Technologies (MRT) führt in einer Pressemitteilung an, die genannten Konzerne hätten Produkte wie Windows Vista, Flash Player, Real Player und iTunes millionenfach verbreitet, “ohne das DMCA-Gesetz oder die Rechte amerikanischer Urheber zu beachten”.

DMCA bezieht sich auf den Digital Millenium Copyright Act, ein umstrittenes Gesetz aus dem Jahr 1998, das es allgemein verbietet, technische Kopierschutzverfahren zu umgehen, die den Zugang zu Copyright-geschützten Werken kontrollieren. Im Gesetz heißt es, umgehen bedeute “ein verzerrtes Werk zu entzerren, ein verschlüsseltes Werk zu entschlüsseln oder technische Maßnahmen anderweitig zu vermeiden, umgehen, entfernen, deaktivieren oder behindern ohne Zustimmung des Rechteinhabers”.

MRT argumentiert, seine Technologie X1 Secure Recording Control sei eine solche “nachweislich effektive” Schutzeinrichtung, durch die selbst kopiergeschützte Musik-Streams beim Abspielen potenziell aufgezeichnet und kopiert werden könnten. Die Firma führt weiter aus, die Beschuldigten würden das Gesetz dadurch verletzen, dass sie die Nutzung der angeblich wirksamen MRT-Produkte vermeiden.

In einem Telefoninterview sagte MRT-Chef Hank Risan: “Wir haben diesen vier Firmen zehn Tage Zeit gegeben, mit uns zu sprechen und eine Lösung zu erarbeiten. Oder wir werden vor ein Bundesgericht gehen, dort Klage erheben und eine gerichtliche Verfügung verlangen, um diese ungesetzlichen Produkte vom Markt zu nehmen.” Laut MRT repräsentieren Adobe, Apple, Microsoft, und RealNetworks zusammen 98 Prozent des Marktes für Mediaplayer, die beispielsweise von CNN, National Public Radio, Clear Channel, MySpace, Yahoo, YouTube und anderen genutzt werden.

RealNetworks-Sprecher Matt Graves sagte, er habe den Abmahnbrief noch nicht gesehen, aber es scheine sich um den Versuch eines “verzweifelten Unternehmens” zu handeln, seine Produkte zu lizenzieren. “Das ist ein ganz neuer Ansatz der Geschäftsanbahnung”, schrieb er in einem E-Mail-Interview.

Auch ein Microsoft-Vertreter sagte am Freitag, das Unternehmen habe das Schreiben noch nicht erhalten und könne nicht weiter kommentieren. Auch Apple und Adobe haben bisher noch nicht Stellung genommen.

Eine Abmahnung ist nur ein vorläufiger Schritt und könnte eine formelle Zivilklage nach sich ziehen. Die Empfänger sind nicht zu einer Erwiderung verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, ein Feststellungsurteil von einem Richter zu beantragen, um zu klären, dass die in der Abmahnung behaupteten Verstöße nicht zutreffen. Einige Anwälte äußerten, MRT habe bestenfalls eine kreative Interpretation des Gesetzes geliefert, die vor einem Gericht wahrscheinlich nicht Stand halten würde.

Silicon-Redaktion

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