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Widerstand gegen Gesetzentwurf zur Online-Fahndung

Das Bundesinnenministerium plant Netzbespitzelungen von PC-Festplatten und virtuellen Speicherplattformen in Fällen, in denen die Gefahrenabwehr “auf andere Weise aussichtslos ist oder wesentlich erschwert wäre”. Demnach soll auf Antrag des BKA-Präsidenten oder eines Vertreters ein Richter die Durchsuchung für jeweils drei Monate anordnen können. Bei “Gefahr im Verzug” soll sogar allein die Anordnung des BKA-Präsidenten ausreichen. Seit Bekanntwerden der Pläne Ende letzter Woche ist heftige Kritik daran von verschiedenen Seiten laut geworden.

Die SPD betrachtet die Online-Fahndung als massiven Eingriff ins Grundgesetz, der zumindest mit einem möglichst engen Anforderungskatalog versehen werden soll. Widerstand kommt vor allem von Justizministerin Brigitte Zypries. Sie plädiert dafür abzuwarten, bis das Bundesverfassungsgericht seine Prüfung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes abgeschlossen hat, das Online-Durchsuchungen vorsieht. Das Urteil wird für März 2008 erwartet. Schäuble ist somit mit seinem Vorhaben gescheitert, den Gesetzentwurf bis zur Sommerpause im Bundestag einzubringen.

Der Bundesinnenminister erklärte nun aber, er setze noch auf das Gespräch. Bis 2008 könne er nicht warten, da das BKA klare gesetzliche Grundlagen für seine Arbeit brauche. “Ein Gesetz ohne Online-Durchsuchung wird es nicht geben”, sagte Schäuble gegenüber der Frankfurter Rundschau (Samstagausgabe). “Dieser Punkt ist nicht verhandelbar.” Er sei es leid, dass der Gesetzgebungsprozess so schleppend voranschreite. Den Vorwurf, der Bundestrojaner sei unvereinbar mit dem Grundgesetz, bezeichnete Schäuble als “dummes Gerede”. Ermutigende Signale sehe er darin, dass SPD-Fraktionschef Peter Struck erklärt habe, er sei bei diesem Thema gesprächsbereit. Zur Not werde er den Gesetzentwurf auch ohne Zustimmung von Brigitte Zypries ins Kabinett einbringen, so Schäuble.

Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Fritz Rudolf Körper, monierte jedoch, dass auch technische Fragen der Umsetzung noch nicht ausreichend geklärt seien. Zudem wäre seiner Ansicht nach eine Änderung von Artikel 13 der Verfassung notwendig, der die Unverletzlichkeit der Wohnung schützt. Online-Durchsuchungen seien mit Überwachungen von Wohnungen mit technischen Mitteln vergleichbar.

Über die Online-Fahndung hinaus will Schäuble auch einen Straftatbestand der Verschwörung einführen, um besser gegen Terror-Sympathisanten und so genannte Gefährder vorgehen zu können. Zudem denkt er über Möglichkeiten nach, solche Gefährder wie Kombattanten zu behandeln und zu internieren. Auch Auflagen wie Internet- und Handyverbot hält er für denkbar. Die Frage, ob es eine gezielte Tötung von Verdächtigen durch den Staat geben könne, bezeichnete der Innenminister als “rechtliches Problem”.

SPD, FDP und Grüne übten harsche Kritik. “Wir dürfen die Freiheit nicht zu Tode schützen”, sagte SPD-Chef Kurt Beck laut ZDF. Der Vorsitzende des Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD) erklärte, man könne allmählich zur Auffassung kommen, man müsse den Rechtsstaat vor dem Innenminister schützen. Er kündigte parlamentarischen Widerstand gegen Schäubles Ideen an.

Silicon-Redaktion

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